Der deutsche Zoll


Die Bundeszollverwaltung, ist der Teil der öffentlichen Finanzverwaltung, die für die Festsetzung, die Erhebung und die Eintreibung von Steuern und Zöllen zuständig ist.

Grundsätzlich sind die Finanzämter für die Verwaltung der Steuern verantwortlich, allerdings gibt es hier die Ausnahme, dass für Zölle und Verbrauchsteuern, die Bundeszollämter zuständig sind. Zur Bundeszollverwaltung wiederum gehören eine Vielzahl eigener Dienststellen. Angefangen vom Zollkriminalamt, über die Ausbildungseinrichtungen des Zolls und die Hauptzollämter, bis hin zu den Zollfahndungsämtern erstreckt sich ein weites Netz von Dienststellen und Behörden. Das Personal des Zolls ist in einer gesonderten Laufbahn des Bundes eingegliedert, die sich in den einfachen, in den mittleren, in den gehobenen und in den höheren Dienst aufgliedert. Diese Beamten des Zolls sind auch bewaffnet und tragen in der Mehrheit Uniform. Der Zoll hat auch Spezialeinheiten, diese reichen von den Hundestaffeln bis hin zur Zugriffseinheit des Zolls, die ähnlich eines Sondereinsatzkommandos der Polizei ausgestattet und auch ausgebildet sind. Diese werden im Kampf gegen den organisierten Schmuggel und gegen den Menschenhandel eingesetzt.

An jedem Flughafen Deutschlands sind Beamte des Zolls eingesetzt, um die Zollbestimmungen bezüglich der Ein- und Ausreisenden Bürger durchzusetzen und zu kontrollieren. Größter Zollstandort ist dabei der Flughafen Frankfurt am Main, der zugleich größter Airport in Deutschland ist. So gibt es beispielsweise spezielle Regelungen darüber, wie viele Zigaretten man zollfrei nach Deutschland einführen kann, welche Lebensmittel angemeldet werden müssen oder sogar strikt verboten sind weil sie eine Gefahr darstellen und welche Tiere und Pflanzen man einführen darf. Hält man sich nicht an die Einfuhrbestimmungen, so muss man oftmals ein Bußgeld bezahlen und die Waren werden beschlagnahmt, dass heißt der Zoll nimmt sie in Gewahrsam und sie werden vernichtet. Es ist also ratsam sich an die Regelungen der jeweiligen Länder zu halten, denn sonst hat man doppelt Kosten, zum einen für die Anschaffung der Sache und zum anderen für die Strafe, falls man vom Zoll erwischt wird.

Neben den uniformierten Beamten an den Flughäfen und Grenzen arbeiten viele Beamte in der Bekämpfung der Schwarzarbeit. In den Kontrollgruppen Schwarzarbeit werden präventiv die Arbeitgeber, die Baustellen und die Einrichtungen der Gastronomie überprüft. Hier werden jedes Jahr viele Fälle bearbeitet. Dabei werden nicht selten auch Verstöße gegen das Aufenthaltsbestimmungsgesetz aufgedeckt, was bedeutet, dass illegal sich in Deutschland aufhaltende Menschen aufgespürt werden, die dann in der Folge möglicherweise abgeschoben werden.

Daneben wiederum gibt es die Zollfahndungsämter, die Straftaten bekämpfen und diese dann in Zusammenarbeit mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften auch verfolgen. Der bekannteste Straftatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Diese gehört zu den Straftaten die häufig auch von Prominenten begangen werden und die darauffolgenden Verhandlungen sind daher oftmals Gegenstand von Berichten in den Medien. Teilweise mit sehr ausführlicher Berichterstattung. Ausgangspunkt einer jeden Steuerhinterziehung ist die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen Steuererklärung. Der Erfolg, also das strafbare Ergebnis der Steuerhinterziehung besteht in einer sogenannten Steuerverkürzung, das heißt die vom Finanzamt festgesetzte Steuer ist niedriger als die von Gesetzes wegen geschuldete. Die Höhe der jeweiligen Steuerschuld lässt sich nach den einzelnen Steuergesetzen bestimmen. Im Bereich des Zollwesens sind die Zölle und Verbrauchssteuern entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu bezahlen. Das Durchgehen durch die grüne Tür bei der Anreise am Flughafen ist zugleich eine willensgetragene Steuererklärung mit der man sagt, dass man nichts zu verzollen hat. Finden die Zollbeamten dann bei einer Stichprobenkontrolle doch etwas, so hat man eine Straftat oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Die Steuerstraftaten werden im Regelfall mit Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Neben der Steuerhinterziehung zählt der Bannbruch, das ist der verbotswidrige Import oder Export zollpflichtiger Gegenstände, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel, die Steuerhehlerei, sowie die Wertzeichenfälschung zu den Steuerstraftaten. Neben dem Steuerstrafrecht, gibt es auch noch Steuerordnungswidrigkeiten, diese werden regelmäßig mit einer Geldbuße geahndet.

Gerade der Schutz von gewerblichen Rechten, wie von Marken, von Patenten, von Gebrauchs- und von Geschmacksmustern werden vom Zoll durchgeführt, indem kontrolliert wird, ob in Häfen oder Flughäfen solche gefälschten Waren und sonstige Imitationen angeliefert werden. Dies ist häufig bei sehr bekannten Marken, in der Form von T-Shirts, von Taschen, von Gürteln, von Parfüms, aber auch bei Fußballtrikots, bei CD’s und DVD‘s oder bei Zigaretten der Fall. Durch jedes Imitat das in Deutschland eingeführt und nicht vom Zoll beschlagnahmt wird, sondern von Kunden gekauft wird verliert das betroffene Unternehmen enorm viel Geld. Oftmals wissen die Kunden dies sogar und nehmen es aber hin, da ihre gewünschte Ware in gefälschter Weise sehr viel billiger ist.

Der deutsche Zoll stellt auch Beamte für internationale Zolloperationen der Europäischen Union ab, die dann zeitweise Dienst an den Außengrenzen der Europäischen Union leisten. Neben der Bundeswehr ist die Zollverwaltung ein großer Sportförderer des Bundes. In eigenen Zollsportgruppen können Spitzensportler ihren Dienst versehen und trainieren.

Auch wenn die Steuern, die Abgaben und die Zölle gemeinhin als starke Belastung empfunden werden, sind sie für die Aufgabenerfüllung des Staates unerlässlich. Der Zoll unterstützt zugleich, dass in Deutschland der Markt nicht von Imitationen überschwemmt wird und verhindert den Drogenhandel. Daher ist es besonders wichtig, dass die Bundeszollverwaltung richtig funktioniert. Man muss sich dabei auch immer vor Augen halten, dass der Staat ohne die Steuern, die Zölle und die Gebühren ein Staat ohne funktionierende Ordnung wäre.

Dennoch wandelt sich die Zollverwaltung in einem Europa mit gemeinsamen Binnenmarkt immer mehr zu einer „Bundesfinanzpolizei“ wie es sie auch in den anderen europäischen Ländern bereits gibt.

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