Der Versandkauf - Rechte und Pflichten


Wenn ein Kunde über das Internet Waren kauft, dann hat er in der Regel umfangreichere Rechte gegenüber dem Verkäufer, falls dieser ein Unternehmer ist, als bei einem Kaufvertrag vor Ort. Das kommt daher, weil der Kunde bei einem Versandkauf keine Möglichkeit hat, sich vor Abschluss des Kaufvertrages die Ware anzugucken. Dies soll ausgeglichen werden.
Wenn die Ware durch den Unternehmer versendet wird, dann besteht immer die Gefahr, dass die Ware nicht ankommt oder nur beschädigt ankommt. Dann stellt sich die Frage, welche Rechte der Kunde hat und wer für den Schaden, der entstanden ist, aufkommen muss.

Verlust von Ware durch Versendung von einem Verbraucher

Wenn eine Sache versendet wird und sie geht verloren, dann kommt es bei der Frage, wer dafür haftet, grundsätzlich darauf an, ob es sich um ein Geschäft zwischen zwei Verbrauchern oder um ein Geschäft zwischen Unternehmer und Verbraucher handelt. Sind beide Kaufvertragsparteien Verbraucher, dann muss der Verkäufer, falls die Sache nie beim Käufer ankommt, lediglich beweisen, dass er die Sache weggeschickt hat. Normalerweise handelt es sich bei einem Kaufvertrag um eine Holschuld. Das heißt, dass der Käufer in der Regel verpflichtet ist, die Ware beim Verkäufer abzuholen. Einigt man sich abweichend davon darauf, dass der Verkäufer die Ware schickt und vereinbart damit eine sogenannte Schickschuld, dann sieht das Bürgerliches Gesetzbuch vor, dass der Empfänger das Risiko des Versands trägt, um den Verkäufer nicht einem unnötig hohem Risiko auszusetzen. Kann der Verkäufer, der selbst Verbraucher ist, also beweisen, dass er die Kaufsache ordnungsgemäß verschickt hat, dann hat der Käufer das Nachsehen und haftet selbst für den Verlust.

Verlust von Ware durch Versendung von einem Verbraucher

Anders verhält es sich, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer handelt und beim Kunden um einen Verbraucher. Unternehmer ist man dann, wenn man gewerblich oder beruflich handelt. Verbraucher ist derjenige, der privat handelt. Findet ein Versandkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher statt, dann sieht das Bürgerliche Gesetzbuch zum Schutz des Verbrauchers vor, dass der Unternehmer das Risiko des Versands trägt. Wenn die Ware beim Käufer also nie ankommt, dann trägt der Unternehmer das Risiko und muss die Ware erneut verschicken oder, falls das nicht möglich ist, den Kaufpreis an den Kunden zurücküberweisen.

Unternehmer als Verbraucher?

Um diesen Unterschied zu umgehen, kommt es gerade auf Auktionsplattformen häufig vor, dass sich Unternehmer als private Verkäufer kennzeichnen, weil sie dem Risiko des Versands entgehen wollen: Das ist nicht rechtens. Es kommt bei der Frage, ob jemand als Unternehmer oder Verbraucher handelt nicht auf die Angaben, die diese Person selbst macht, an, sondern auf die tatsächliche Lage. Handelt jemand beruflich oder gewerblich, dann ist er auf jeden Fall als Unternehmer einzuordnen, ungeachtet dessen, was er selbst angegeben hat.

Um herauszufinden, ob eine Person privat oder gewerblich handelt macht es Sinn, sich deshalb vor Abschluss des Kaufvertrag einmal anzusehen, was diese Person ansonsten noch so verkauft und ob dort eine Regelmäßigkeit an Verkäufen von neuen Produkten oder ähnlichen Produkten vorliegt. Dies deutet auf eine Tätigkeit im gewerblichen Sinne hin.

Bei den gängigen Versandhäusern, bei denen man über das Internet bestellen kann, gibt es dieses Problem nicht. Diese handeln zweifelsfrei als Unternehmer und tragen damit das Risiko des Versands.

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