Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel


Wer kein eigenes Auto besitzt, Parkplatzprobleme in der Stadt fürchtet oder der Umwelt zuliebe nicht mit seinem eigenen Auto fahren möchte, der greift in Deutschland häufig auf öffentliche Verkehrsmittel zurück. Darunter fallen alle Verkehrsmittel, die öffentlich zugängig sind und von jedermann benutzt werden können, also zum Beispiel Bus und Bahn. Sinn und Zweck von öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Schonung der Umwelt, damit vermieden wird, dass jeder einzelne selbst ein Fortbewegungsmittel im Sinne eines Autos nutzen muss und natürlich das Verkehrsaufkommen in größeren Städten zu mildern.

Arten von öffentlichen Verkehrsmittel und Benutzung

Egal ob Bus oder Bahn, jedes öffentliche Verkehrsmittel dient dazu, eine Vielzahl von Personen zu befördern. In Großstädten gibt es deshalb eine Menge von öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Beispiel U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder ausgefallenere Beförderungsmittel wie Schwebebahnen.

Alle diese Verkehrsmittel haben es gemeinsam, dass sie nur benutzt werden können, wenn ein Entgelt zur Beförderung gezahlt wird. Um damit fahren zu können, muss ein Ticket gekauft werden. Dafür gibt es je nach Beförderungsunternehmen unterschiedliche Varianten, je nachdem ob man Vielfahrer, Gelegenheitsfahrer ist oder mit Kindern, Hunden oder Fahrrädern unterwegs ist.

Öffentliche Verkehrsmittel werden in Deutschland in der Regel von privaten Unternehmen betrieben, die Aufgaben der Gemeinden und Länder als Zweckverbände ausführen. Es gilt hier grundsätzlich bürgerliches Recht, sodass sich Rechte und Pflichten der Parteien grundsätzlich aus zivilrechtlichen Regeln ergeben.

Kauft man ein Ticket, um mit dem Beförderungsmittel zu fahren, dann schließt man mit dem Betreiber einen Beförderungsvertrag ab. Dadurch entstehen für den Betreiber, aber auch für den Fahrgast Rechte und Pflichten. Der Betreiber hat als Hauptpflicht aus diesem schuldrechtlichen Vertrag die Beförderung des Gastes zu erledigen. Der Gast hat als Hauptpflicht die Zahlung des Ticketpreises. Zusätzlich haben beide Parteien Nebenpflichten. So muss der Betreiber für die Sicherheit und Ordnung im Beförderungsmittel sorgen und alle Verkehrssicherungspflichten einhalten. Der Gast muss sich nach der Hausordnung des jeweiligen Beförderungsmittels richten. Wenn in Beförderungsmitteln also zum Beispiel das Rauchen oder der Konsum von Alkohol untersagt ist, dann muss sich der Gast daran halten. Tut er dies nicht, dann kann für ihn ein Hausverbot ausgesprochen werden, sodass er mit dem jeweiligen Beförderungsmittel nicht mehr fahren darf.

Weil jede größere Stadt ihr eigenes Nahverkehrsnetz hat und eigene Betreiber, stellt sich häufig die Frage, wie Nahverkehrsstrecken mit Fernverkehrsstrecken verbunden werden und welche Tickets dafür für die Benutzung zu kaufen sind. Dies ist in der Regel von regionalen und überregionalen Betreibern von öffentlichen Verkehrsmitteln vereinbart worden. So ist es möglich, mit regionalen Tickets auch Fernverkehr zu nutzen und vor allem mit überregionalen Tickets großer Schienenunternehmen auch regionalen Nahverkehr in den Städten zu nutzen. Um sicher zu gehen, welche Tickets man benötigt, um bestimmte öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, sollte deshalb vor jeder Fahrt die Gültigkeit des Fahrscheins für die gewünschte Route überprüft werden. Häufig stellt dies aber keine Probleme dar, weil gerade dafür Kooperationen zwischen verschiedenen Verkehrsverbänden bestehen.

Problematisch wird es tatsächlich, wenn man ohne gültigen Fahrschein in einem öffentlichen Verkehrsmittel erwischt wird. Dann fährt man nämlich „schwarz“ und macht sich wegen Erschleichen von Leistungen strafbar. Dafür ist dann in der Regel eine Geldstrafe fällig. Häufig wird auch in solchen Fällen ein Hausverbot von den Betreibern ausgesprochen, sodass in der Zukunft keine Gelegenheit mehr besteht, dieses Verkehrsmittel zu nutzen. Zusätzlich kann es auch sein, dass Verkehrsunternehmen eine Vertragsstrafe in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, wenn kein gültiger Fahrschein für die Benutzung des Verkehrsmittels vorhanden ist.

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