Die individuellen Gesundheitsleistungen der Krankenkassen


In Deutschland ist die große Mehrheit der Bevölkerung durch eine gesetzliche Krankenversicherung gegen die Kosten von Krankheiten versichert. Sie ist ein Teil des Prinzips der sozialen Sicherung in Deutschland, welches dazu führen muss, dass jeder Mensch vor den Lebensrisiken wie Alter, Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit gesichert ist. Niemand soll im Falle einer schweren Krankheit alleine und ohne Hilfe dastehen, denn es ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, sie wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.

Jedoch zahlen diese gesetzlichen Krankenversicherungen nur die medizinischen Leistungen, die notwendig und ausreichend sind. Alles was über diese „Grundversorgung“ hinaus geht muss von den einzelnen Personen selbst getragen werden. Oft bieten die Versicherungsunternehmen jedoch sogenannte Zusatzversicherungen an, bei denen sich der gesetzlich Versicherte gegen die weiteren möglichen anstehenden Kosten versichern kann. So hat er die Möglichkeit eine bessere Versorgung im Krankheitsfall zu bekommen.

Um den Versicherten, ob zusatzversichert oder nicht, eine transparente Kostenstruktur der Behandlungen aufzeigen zu können, wurde im Jahre 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und anderen ärztlichen Berufsverbänden die sogenannte Igel-Liste herausgegeben. Igel steht für die Individuellen Gesundheitsleistungen. Diese müssen, wie schon bereits gesagt, vom Versicherten selbst bezahlt werden. Oftmals bieten die Ärzte den Patienten diese zusätzlichen Leistungen gegen Rechnung an, wobei es aus Patientensicht zu beachten gilt, dass in vielen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernehmen würde, allerdings muss hierfür ein begründeter Verdacht dafür vorliegen, dass diese zusätzliche Leistung auch wirklich notwendig ist. Daher empfiehlt es sich den Arzt zu fragen, ob der Verdacht begründet ist oder nicht und ob es dann nicht im individuellen Fall eine Kassenleistung sein kann. Man sollte sich nicht drängen lassen, eine Leistung vornehmen zu lassen. Im Zweifel sollte man eine zweite ärztliche Meinung einholen.

Besonders wichtig ist, dass vor der Vornahme der Patient eine Honorarvereinbarung des Arztes unterschreiben muss. Ist man sich im Vorfeld über die Kosten nicht ganz im Klaren, kann man einen Kostenvoranschlag verlangen. Dieser ist beispielsweise bei einigen Zusatzversicherungen sehr hilfreich denn man kann durch den Kostenvoranschlag bereits im Vorfeld, beispielsweise von einem Zahnimplantat durch einen Zahnarzt, erfahren auf welche Kosten man sich einstellen muss. Hier teilt einem dann die Zusatzversicherung mit welche Kosten von der gesetzlichen Versicherung und welche von der Zusatzversicherung übernommen werden. Der Restbetrag wäre dann vom Patienten zu zahlen.

Die Leistungen der Igel-Liste sind äußerst vielfältig. Von Blutuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen für Senioren und Kinder über Schutzimpfungen und reisemedizinischer Beratung bis hin zu Ganzkörperakupunktur und ernährungsmedizinischen Dienstleistungen. Ein Belastungs-Elektrokardiogramm (EKG) beispielsweise schlägt mit 59, 66 Euro zu Buche, eine Früherkennungsuntersuchung für Hautkrebs beim Dermatologen kostet ohne konkreten Verdacht 21,40 Euro und sonographische Untersuchung, also eine Ultraschalldiagnostik der inneren Organe insbesondere des Oberbauchs, muss mit 26,81 Euro berechnet werden. Auch Gesundheitsuntersuchungen für Sportler und Atteste für verschiedenste Stellen, beispielsweise durch Schulen oder durch Altersheime können durchgeführt und über diese Liste der Zusatzleistungen entsprechend abgerechnet werden.

Besonders Frauen sind von der Einführung der Individuellen Gesundheitsleistungen betroffen, da es insbesondere im Bereich der Gynäkologie solche Leistungen gibt. Jedes Mädchen ab der Pubertät und jede Frau muss daher bei den jährlichen Kontrolluntersuchungen abwägen was zusätzlich zum normalen Programm untersucht werden soll. Eine Brustkrebsvorsorgeuntersuchung kann beispielsweise mit 120 Euro berechnet werden, ein Test der Frauen vor Gebärmutterhalskrebs schützen soll kostet 63 Euro und ein HIV-Test 34 Euro. Auch im Bereich der Verhütungsleistungen gibt es zusätzliche Möglichkeiten. So kostet das Einsetzen einer Hormonspirale zur Empfängnisverhütung 60 Euro zuzüglich den Materialkosten für die Spirale selbst. Nicht nur die Frauen, sondern insgesamt jeder Mensch der, sobald er sich in die Hände der Medizin begibt, zum Patienten wird muss sich aus dem reichhaltigen Angebot überlegen, was er für sich selbst für wichtig und notwendig hält. Insofern ist der Patient tatsächlich ein mündiger Patient. Sollte man sich nicht sicher sein, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch beim Hausarzt, beim Facharzt oder auch beim Apotheker seines Vertrauens. Doch auf die leichte Schulter sollte man seine Gesundheit nicht nehmen, denn es steht jedem Menschen nur ein Leben auf Erden zur Verfügung, das gesund gleich viel mehr Spaß macht.

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