Werden Zahnersatzleistungen und Implantate von der Krankenkasse gedeckt?


Das Thema Zahnersatz ist im wahrsten Sinne des Wortes in aller Munde. Dabei spielen die Kosten seit jeher eine große Rolle. Oft schon mit Anfang oder Mitte 20 stellt sich zum ersten Mal die Frage wie mit Zahnersatz umzugehen ist. Wenn das erste Loch gefüllt werden muss oder das erste Inlay notwendig wird und der Kostenvoranschlag ins Haus flattert kommen die ersten Fragen. Ab diesem Zeitpunkt ist alles von der Versicherung abhängig. Ist man gesetzlich versichert kann man seinen Kostenvoranschlag einreichen. Bestimmte Leistungen werden ohne Probleme bezahlt.

Bei anderen vor allem größeren Behandlungsumfängen bekommt der gesetzlich Versicherte einen Festkostenzuschuss. Alle Kosten die über diesen Zuschuss hinausgehen muss man dann selbst tragen. Voraussetzung für den Festkostenzuschuss ist, dass man ein ordentlich ausgefülltes Bonusheft geführt hat. Dieses Bonusheft erhält man bei seinem Zahnarzt der bei einem Besuch einen Stempel in das Bonusheft anbringt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres muss dazu in jedem Kalenderhalbjahr eine Individualprophylaxeuntersuchung durchgeführt worden sein. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll zumindest einmal im Kalenderjahr eine zahnärztliche Untersuchung erfolgt sein. Weitere Voraussetzung ist, dass der Zustand des Gebisses eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt. Dieser Festzuschuss erhöht sich um weitere 20 Prozent, wenn die gesetzlich vorgesehenen Untersuchungen ohne Unterbrechung in den letzten fünf Jahren nachgewiesen werden. Um noch weitere zehn Prozent steigt der Festzuschuss, wenn der Nachweis für den Zeitraum der letzten zehn Jahre erbracht wurde. Einen doppelten Festkostenzuschuss bekommt man in den Fällen in denen man bedürftig ist und man beispielsweise Berufsausbildungsförderung erhält.

Gerade dieser Umstand enthält eine starke soziale Komponente. Ist der Kostenvoranschlag, welcher auch Heil-und Kostenplan genannt wird von der Krankenkasse genehmigt, kann die Behandlung auch schon starten. Bei der Ausgestaltung der Behandlung hat man viele Wahlmöglichkeiten, die nicht von der Kasse gedeckt werden. So werden zahnfarbene Füllungen nur im Frontzahnbereich erstattet. Für Menschen denen Ästhetik wichtig ist bedeutet dies zusätzliche Kosten für weißes oder zahnfarbenes Füllungsmaterial. Auch bei Inlays, Onlays, Kronen und Brücken gibt es eine von den Kassen gedeckte Grundversorgung, alles Weitere wird nicht übernommen.

Die Preisgrenze ist nach oben so gut wie offen, so dass man mit seinem Zahnarzt genau besprechen sollte, was man haben möchte, welche Anforderungen man an seinen Zahnersatz stellt und welches Geldbudget zur Verwirklichung der Wünsche bereit steht. Das gilt neben den ästhetischen Materialien auch besonders für aus dem Werkstoff Gold hergestellte Zahnersatzmodelle. Im neuen Bereich der Implantologie ist für Kassenpatienten schnell der eigene Geldbeutel betroffen, denn die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Implantate nur nach Unfällen oder bei entstellenden Tumorerkrankungen. Für alles Weitere muss man selbst aufkommen. Glücklicherweise braucht man bei 32 Zähnen ja keine 32 Implantate. Vier Implantate pro Kiefer reichen schon aus um eine festsitzende Prothese aufzunehmen. Inzwischen gibt es viele Zahnärzte, welche sich auf Implantate spezialisiert haben. Oft bieten diese auch Informationsveranstaltungen oder kostenlose Beratungsangebote an. Mit ein wenig Eigenengagement sollte sich der Wunsch nach guten und bezahlbaren Implantaten erfüllen.

Viele Patienten scheunen dabei den Gang ins europäische Ausland nicht. Auch wenn die Arbeit dort bestimmt auch qualitativ hochwertig ist, sollte man bedenken, dass es Probleme bei der Gewährleistung und der Arzthaftung bei Behandlungsfehlern geben kann. Schließlich gilt das dortige Recht und die Entfernung sowie die Reisekosten fallen auch ins Gewicht. Außerdem verweigern manche Zusatzversicherungen die Leistung, wenn alleiniger oder überwiegender Zweck der Reise eine solche Zahnbehandlung ist. Das gilt insbesondere für Menschen die die Kosten auf eine Auslandsreiseversicherung abwälzen wollen. Insgesamt betrachtet sind die Zusatzversicherungen eine gute Möglichkeit den Eigenanteil zu minimieren oder diesen ganz von der Zusatzkasse bezahlen zu lassen.

Es gibt solche Zahnzusatzversicherungen in verschiedene Preisklassen. Manche bleiben lebenslang günstig, wenn man schon in jungen Jahren mit gesunden Zähnen eintritt. Als Faustregel sollte gelten, dass solche Versicherungen teurer werden je später man eintritt und wie schlechter die Zähne sind. Beachten muss man, was alles im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Etwa eine Wartezeit oder eine Zahnstaffel in der erst nach Jahren ein bestimmter Betrag übernommen wird. Auch Ausschlüsse bezüglich bestimmter Füllungen, Restaurationen, kieferorthopädischer Leistungen oder Implantate sind möglich. Daher gilt es sich vorher bestens zu informieren und verschiedene Angebote zu prüfen. Für Privatversicherte oder Beihilfeberechtigte regeln sich die Übernahmemöglichkeiten ebenso nach dem Versicherungsvertrag. In der Regel sind diese bei Zahnersatz recht großzügig und auch Implantate werden zumeist übernommen. Trotzdem gilt auch für diesen Personenkreis sich genau zu überlegen was man für einen Zahnersatz möchte, damit man auch im Alter noch glücklich lächeln und bedenkenlos zubeißen kann.

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