Werden Augenlaserbehandlungen von der Krankenkasse gedeckt?


Viele Menschen leiden heutzutage an einer Fehlsichtigkeit, wie etwa Kurz- Weit- oder Stabsichtigkeit. Da jedoch nicht jeder sein ganzen Leben lang mit Kontaktlinsen auskommen möchte oder eine Brille tragen möchte entscheiden sich viele Menschen dafür, sich die Augen dauerhaft lasern zu lassen und fortan ohne Hilfsmittel zu leben. Neben der Frage der Behandlungsmethode und den jeweiligen Risiken spielt auch die Frage danach, wer die Kosten einer solchen Behandlung trägt für die meisten eine große Rolle. Die erste Informationsveranstaltung in der jeweiligen Augenklinik ist dabei in den meisten Fällen kostenlos. Hier wird dann das jeweilige Operationsverfahren, welches für den Patienten in Frage kommt genau vorgestellt. In der Regel betragen die Kosten für die Laserbehandlung beider Augen um die 5000 Euro.

Da sich die gesetzlichen Krankenkassen meistens nicht an den Kosten für Sehhilfen oder Kontaktlinsen beteiligen, müssen die gesetzlich Krankenversicherten die Kosten für solche Behandlungen des Auges auch selbst zahlen, da sie als kosmetische Behandlungen eingestuft werden. Kann ein Patient jedoch die dringliche Notwendigkeit des Augenlaserns durch mehrere ärztliche Gutachten nachweisen, so kommt es in wenigen Ausnahmefällen dazu, dass die Kassen zumindest einen Teil der entstehenden Kosten übernehmen.

Diese hohen Kosten und die geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenkasse die Gelder übernimmt führt dazu, dass viele Menschen vor den Kosten zurückschrecken und doch weiterhin mit einer Brille oder Kontaktlinsen leben möchten. Dies ist jedoch auch nicht sehr billig, da man für eine gute Brille, welche man dauerhaft trägt oder für gute Kontaktlinsen auch viel Geld ausgeben muss. Bevor man sich gegen eine Laserbehandlung wegen der hohen Kosten entscheidet, sollte man sich also einmal ausrechnen wie hoch die Kosten für Brille oder Kontaktlinsen im Laufe des Lebens sein werden und ob sich das nicht mit einer Augenlaserbehandlung vergleichen lässt. Viele andere Menschen werden deshalb hellhörig, sobald es um Laserbehandlungen aus dem Ausland geht. Hier bieten heutzutage viele Augenkliniken solche Behandlungen im Vergleich zu Deutschland kostengünstig an. Auch die Hotelübernachtung und die Anreise zu der Klinik fallen hier meistens nicht ins Gewicht, da diese Augenklinik meistens im osteuropäischen Raum liegen. Viele Kliniken bieten solche Augenbehandlungen auch im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes mit einem anschließenden Erholungsurlaub an, so dass man dann quasi rundumerneuert wieder nach Hause kommt.

Allerdings sollte man sich, wenn man sich zu einer Behandlung im Ausland entschließt genau über die Klinik informieren, da die jeweiligen Standards oftmals nicht den gewohnten deutschen entsprechen. Außerdem muss man sich vorher bereits genau informiert haben, welche Behandlung überhaupt für einen in Frage kommt und ob die ausgewählte Klinik diese überhaupt anbietet. Denn es kann sein, dass die Augenlasertechnik in der jeweiligen Klinik nicht so sehr weit entwickelt ist als in Deutschland, weil man vielleicht nicht die allerneusten und teuersten Geräte hat. Hat man sich nun eine Augenbehandlungsmethode und eine Augenklinik im Ausland ausgesucht, so ist es also zumindest ratsam vorher dort zu einem Beratungsgespräch zu erscheinen, um zu sehen wie das dortige Personal ist und ob man mit der Klinik und der Behandlungsmethode zufrieden ist. Aber auch wenn alles einen sehr guten Eindruck macht, kann einem trotzdem niemand die Garantie dafür geben, dass keine unerwünschten Nebenwirkungen oder Komplikationen eintreten. In einem solchen Fall würden auf den Patienten nämlich wahrscheinlich mehr Kosten zukommen, die nicht vorhersehbar waren.

Auch die Frage nach den Garantieansprüchen nach einer Laserbehandlung im Ausland stellt sich, denn diese sind möglicherweise nur nach deutschem Recht gültig und sehen im Ausland ganz anders aus. Deshalb sind diese dort nur sehr schwer durchsetzbar und man bleibt möglicherweise wieder auf Kosten sitzen, da man eine erneute Behandlung, egal ob in oder außerhalb von Deutschland, benötigt. Merkt man also nach ein paar Monaten nach der Operation, dass noch eine Nachkorrektur erforderlich ist und diese hat man nicht vorher vereinbart, so muss man die Kosten erneut tragen. Es ist also ratsam sich vorher mit der Klinik darüber zu einigen, wer im Falle einer Nachkorrektur die Behandlung zu zahlen hat. Entschließt man sich also trotzdem dazu eine Augenlaserbehandlung in Deutschland durchführen zu lassen, hat aber jedoch nicht das nötige Kleingeld, so bieten heutzutage viele, auch renommierte Augenkliniken eine Ratenzahlung als Finanzierungsmittel an, bei denen man die Möglichkeit hat seine Schulden innerhalb von einigen Monate zu begleichen.

Bei Privatversicherten kann sich die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ganz anders gestalten. Da die private Krankenkasse oftmals auch die Kosten für eine Sehhilfe oder für Kontaktlinsen innerhalb eines bestimmten Rahmens übernimmt, hat man auch die Möglichkeit noch mit der Versicherung über die Kostenübernahme zu verhandeln. So kann es der Fall sein, dass die Laserbehandlung oder zumindest einen Teil dieser von der privaten Versicherung übernommen wird. Es gibt sogar mittlerweile einige Urteile bei denen entschieden wurde, dass ein Privatversicherer die Kosten für eine Augenlaser Operation übernehmen muss. Bei einem Urteil hatte das Gericht aufgrund des Argumentes entschieden, dass Kontaktlinsen, Brille und Augenlaser Operationen gleichwertige Behandlungsmethoden zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten sind.

Die Richter argumentierten zudem damit, dass die Fehlsichtigkeit den Status einer Krankheit hat und verfügten, dass es wünschenswert sei, das Leiden an den Wurzeln zu behandeln und nicht nur die Symptome zu korrigieren. Es gibt also durchaus auch Rechtsprechung die für die Versicherungsnehmer entschieden hat und auf die man bei einer möglichen Verhandlung sogar zurückgreifen kann. Alles in allem ist es aber ratsam sich mit seiner Krankheitsgeschichte und mit seinem Verlauf an einen Rechtsanwalt zu wenden, dieser kann einem dann die realen Erfolgschancen einer Verhandlung, die sich gegen die Krankenkasse richtet, aufzeigen kann.

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