Die Rechtsmittel und die Rechtsbehelfe im Zivilprozessrecht


Gegen Urteile und Beschlüsse der Zivilgerichte sind einige Rechtsmittel möglich. Ist man mit dem Urteil der ersten Instanz in Zivilsachen nicht einverstanden, so kann man Berufung einlegen. Mit der Berufung kann das Urteil erst einmal nicht vollstreckt werden, dies ist sozusagen gehemmt. Auch muss sich ein höheres Gericht mit diesem Fall beschäftigen. In kleineren Sache, die zuerst das Amtsgericht verhandelt hat ist dann also das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk das Amtsgericht liegt. Wird ein Verfahren des Landgerichts angegriffen so ist das Oberlandesgericht zuständig.

In der Berufung wird das Verfahren nicht erneut ausgerollt. Die Berufung dient vielmehr der Fehlerkontrolle. Berufung kann sowohl vom Kläger als auch vom Beklagten eingereicht werden. Dies muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils erfolgen. Bei der Revision, die gegen Urteile der Berufungsinstanz eingelegt werden kann, wenn sie denn zugelassen wurde, wird nur noch überprüft, ob das erste Urteil rechtmäßig erging. Die Revision hemmt ebenfalls die Vollstreckung und bringt die Tatsache mit sich, dass sich wiederum ein höheres Gericht mit der Sache befassen muss.

Als drittes und letztes Rechtsmittel, gibt es die Beschwerde, welche gegen Beschlüsse der Gerichte eingelegt werden kann. Über die Beschwerde entscheidet auch ein höheres Gericht, das sogenannte Beschwerdegericht. Familiensachen werden in entsprechenden Abteilungen der Amtsgerichte bearbeitet. Rechtsmittel gegen Entscheidungen dieser Familiengerichte gehen direkt zum Oberlandesgericht. Daneben gibt es auch Rechtsbehelfe, wie den Einspruch im Versäumnisverfahren. Diese hemmen zwar die Vollstreckung, aber es befasst sich dabei nicht ein höheres Gericht, sondern das gleiche Gericht mit der Sache. Andere Rechtsbehelfe sind Dienstaufsichtsbeschwerden und Fachaufsichtsbeschwerden, diese können gegen Gerichtsmitarbeiter eingelegt werden. Dann muss der Vorgesetzte des Richters, Beamten oder des Staatsanwalts entscheiden, ob ein dienstliches Fehlverhalten vorliegt. Ob Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg lässt sich manchmal schwer sagen. Gute Rechtsberatung hilft den Dschungel an Möglichkeiten zu überblicken und richtig einzusetzen. Schließlich sind mit Rechtsmitteln auch Kosten verbunden, wenn sie denn nicht zum Erfolg führen.

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