Die Regelungen zur Teilhabe von schwerbehinderten Menschen


Ebenso wie für Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Maßnahmen zur selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben getroffen werden, bestehen auch Teilhabebestimmungen für schwerbehinderte Personen. Menschen sind zunächst dann schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Das Vorliegen einer Behinderung sowie der Behinderungsgrad müssen auf Antrag des behinderten Menschen von der zuständigen Behörde festgestellt werden. Der Behindertengrad wird danach eingeteilt, inwieweit sich die körperlichen Beeinträchtigungen auf die Alltagsgestaltung auswirkt. Außerdem muss der behinderte Mensch seinen Wohnsitz in Deutschland haben, er muss seine Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz in Deutschland haben und er muss sich zudem gewöhnlich dort aufhalten.

Einen Antrag auf Schwerbehinderung kann man entweder formlos oder mit Hilfe der Vordrucke der Behörden stellen. Beilegen muss man einem solchen Antrag immer die Atteste über bereits vorliegende Erkrankungen und Behinderungen, die Berichte von behandelnden Ärzten oder von Krankenhausaufenthalten und auch, falls vorhanden, Gutachten bezüglich der Behinderungen. Liegen solche nicht vor, so kann die Behörde ein solches in Auftrag geben. Sind dann alle Unterlagen eingereicht worden, so werden vom Versorgungsamt alle Dokumente ausgewertet und analysiert und schließlich wird der Grad der Behinderung festgestellt und anerkannt. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis dann mittels Bescheid für fünf Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Zeit muss man den Ausweis erneut beantragen. Ist man mit dem Bescheid der Behörde nicht einverstanden, so kann man gegen diesen einen Widerspruch einlegen. Hat man zu diesem Vorgehen genauere Fragen, so ist es sinnvoll einen Anwalt aufzusuchen. Dieser kann einem beratend zur Seite stehen und hoffentlich zum gewünschten Erfolg bringen.

Erhält ein Behinderter, der mindestens einen Behinderungsgrad von 50 Prozent hat, nun einen solchen Schwerbehindertenausweise, so kann er damit enorme Vorteile erlangen:

• Ist „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) in den Ausweis eingetragen, so dürfen diese Personen, denen der Ausweis gehört auf Behindertenparkplätzen parken.
• Ist ein „G“ auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt, was für erheblich gehbehindert steht, kann der Behinderte einen Zuschuss von 30 Euro zu einer Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr oder wahlweise eine Ermäßigung der Kfz-Steuer von 50 Prozent beantragen. Des Weiteren ist in manchen Fällen ein Nachlass bei der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung um 12,5 Prozent möglich.
• Ein „B“ beinhaltet, dass man auf eine ständige Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen ist. In solchen Fällen dürfen die Begleitpersonen kostenlos mitfahren.
• Kürzel wie „Bl“ oder „Gl“ bezeichnen die Behinderung des Ausweisträger näher, so steht „Bl“ für blind oder hochgradig sehbehindert. Blinde Personen können eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen, das heißt sie müssen keine GEZ Gebühren bezahlen. Die Buchstaben „RF“ bestätigen diese Kostenbefreiung auf dem Behindertenausweis. Zudem können sie auch, insofern sie einen Blindenhund besitzen, von der Hundesteuer befreit werden. Anderweitige Steuervergünstigungen, Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr oder auch Ermäßigungen bei den Post- und Telefongebühren sind möglich
• Die Abkürzung „Gl“ bedeutet gehörlos. Jedoch müssen hierfür beide Ohren von der Taubheit betroffen sein. Auch Gehörlose können eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragen, Freifahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln sind möglich und zudem steht es diesen Menschen zu, die Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren zu verwenden. Hier benötigt man dann einen Übersetzer, für welchen die Kosten übernommen werden.
• Eintritte für kulturelle Veranstaltungen, für Museen oder Schwimmbäder sind für schwerbehinderte Personen reduziert oder gar kostenlos.
• Muss eine Wohnung oder ein Haus behindertengerecht umgebaut werden, weil der Behinderte einen Rollstuhl benötigt, für welchen breitere Türen, Treppenrampen beziehungsweise ein Treppenlift notwendig sind, so können hierfür finanzielle Zuschüsse beantragt werden.
• Geht ein Schwerbehinderter einer Beschäftigung nach, stehen ihm mehr Urlaubstage zu als einem normalen Erwerbstätigen. Meistens handelt es sich hierbei um 5 zusätzliche Urlaubstage. Zudem kann er sich von Überstunden befreien lassen.
• Ferner genießen schwerbehinderte Personen, ebenso wie schwangere Frauen, einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass sie nicht ohne weiteres gekündigt werden können und immer erst das zuständige Integrationsamt zustimmen muss. Das ist der Grund dafür, dass Arbeitgeber zumeist von einer Kündigung behinderter Personen absehen.
• Ein weiterer Vorteil für schwerbehinderte Menschen ist der, dass sie früher in Rente gehen können.

Ein Schwerbehindertenausweis bringt also viele Vorteile mit sich. Hat man nun den Verdacht, dass man schwerbehindert ist, so ist es sinnvoll bei seinem zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf einen solchen Ausweis zu stellen, denn mit Nachteilen hat man hier nicht zu rechnen. Viele Menschen fürchten sich zwar davor, einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen, weil sie dann als „Behinderter“ gelten, jedoch gibt es hierfür keinen Grund, denn es wird viel für die Inklusion von behinderten Menschen getan.

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