Die Staatsangehörigkeit


Die Staatsangehörigkeit wird zum einen im Grundgesetz und zum anderen im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Die Staatsangehörigkeit gibt an, zu welchem Staatsvolk man gehört. Dieses ist neben dem Staatsgebiet und der Staatsgewalt eines der drei wichtigen Elemente eines Staates. Hat man keine Staatsangehörigkeit, ist man staatenlos. Das kann sich beispielsweise dann ergeben, wenn man in seinem Heimatland ausgebürgert wurde oder das Land sich auflöst, während man selbst nicht dort lebt. Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat. Auch ehemalige deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist und ihre Abkömmlinge werden, wenn sie dies beantragen, wieder eingebürgert.

Für eine Einstellung in den deutschen Staatsdienst ist es oft erheblich, ob man deutscher Staatsbürger ist. Das gilt besonders für die Bundeswehr und die Geheimdienste wie dem Bundesnachrichtendienst. Die Staatsangehörigkeit erwirbt man durch die Geburt, die Einbürgerung, die Annahme als Kind oder die Erklärung wegen einer ehemaligen Staatsangehörigkeit. In manchen Bundesländern Deutschlands ist in den jeweiligen Länderverfassung ebenfalls eine Staatsangehörigkeit normiert. Je nach Bundesland erwirbt man die Staatsangehörigkeit auch durch Zuzug oder durch Heirat. Jeder Deutsche Staatsbürger ist zugleich auch Staatsbürger der Europäischen Union. Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von den Behörden als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht vorgetäuscht hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere der behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, ein Reisepass oder ein Personalausweis ausgestellt wurde.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann entzogen werden durch eine Entlassung, durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, durch die Annahme als Kind durch einen Ausländer oder durch die Erklärung desjenigen der die Staatsangehörigkeit nicht mehr möchte, etwa weil er zwei Pässe besitzt und den deutschen nicht mehr möchte. Außerdem erlischt die Staatsangehörigkeit durch den Eintritt in die Streitkräfte oder in einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, beispielsweise eine Fremdenlegion. Ebenso wird die Staatsbürgerschaft entzogen, wenn dies die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes darstellt. Das kann in den Fällen geschehen, wenn jemand Umstände vorgetäuscht hat, die eine Einbürgerung möglich gemacht haben. Dies stellt übrigens auch eine Straftat dar und wird mit bis zu fünf Jahren Haft in einer Justizvollzugsanstalt bestraft.

Die Ausländer die eine Einbürgerung beantragen, müssen seit neuesten in Deutschland einen Einbürgerungstest machen, sofern sie keinen deutschen Schulabschluss nachweisen können. Der Test enthält Fragen zu dem Land, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Mit entsprechender Vorbereitung bestehen die meisten Bewerber diesen Test jedoch ohne Probleme. Vorbereitungskurse werden beispielsweise von einigen Volkshochschulen angeboten.

Die deutsche Staatsbürgerschaft bringt einige Recht mit sich. Pflichten sind es deutlich weniger, eine beispielsweise ist die Pflicht Ehrenämter wie die des Schöffen anzunehmen oder als Zeuge auszusagen, wenn dies notwendig ist. Die einschneidenste Bürgerpflicht, die Wehrpflicht, wurde ausgesetzt. Das bedeutet, dass sie zwar noch im Grundgesetz verankert ist, jedoch eine Einberufung und Ausbildung nicht mehr stattfindet. Nicht mal mehr die Musterung wird verpflichtend durchgeführt. Zu den Rechten gehören einige Grundrecht, die nur Deutschen offen stehen und Deutschengrundrechte genannt werden. Des Weiteren gibt es in Deutschland ein gutes Sozialsystem. Dieses steht zwar auch in Deutschland lebenden Ausländern offen. Deutsche können davon aber auch profitieren, wenn sie sich selbst im Ausland aufhalten.

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