Welche Pflichten hat ein Bundeswehrsoldat?


Seit Mitte des Jahres 2011 werden keine Soldaten mehr in die Bundeswehr gegen ihren Willen eingezogen. Dennoch gibt es viele Menschen, welche sich freiwillig, teilweise auch auf sehr lange Zeit bei der Bundeswehr verpflichten. Grundsätzlich haben diese freiwilligen Dienstleistenden die gleichen Recht und Pflichten wie die Grundwehrdienstleistenden. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die heutigen Soldaten alle in ihre Grundrechtseinschränkungen mit ihrer Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung und mit dem Dienstantritt eingewilligt haben.

Neben die vielen Rechte, welche sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, treten auch einige Pflichten. Diese Pflichten sind zu beachtende Dienstpflichten. Eine Verletzung kann entsprechend disziplinar geahndet werden. Die Grundpflicht des Soldaten besteht darin, der Bundesrepublik treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen. Diese eher allgemeine Formel wird durch die Kernpflichten konkretisiert. Dazu zählen die Pflicht zur Dienstleistung, zur Vermögenswahrung und die Pflicht Gesetze, insbesondere die Strafgesetze zu wahren. Besonders wichtig ist auch, dass der Soldat für die Freiheitlich Demokratische Grundordnung eintritt. Als Vorgesetzter soll ein Soldat nach dem Gesetz ein Vorbild sein und sich auch entsprechend verhalten, stellt er Mängel fest, muss er zur Wahrung der Disziplin eingreifen. Um Mängel gezielt feststellen zu können, muss er Dienstaufsicht führen. Im Gegenzug muss ein Vorgesetzter alles Mögliche für die Fürsorge machen. Dazu zählt persönliche Fürsorge, gute Medizinische Versorgung, ausreichende Verpflegung und Ausstattung mit benötigten Gütern sowie auch eine gute Ausbildung um den Belastungen im Dienst gerecht werden zu können. Befehle von Vorgesetzten müssen stets rechtmäßig sein. Sind sie es nicht kommt es darauf an, ob sie dennoch verbindlich sind oder nicht. Nicht verbindlich sind sie bei Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder gegen das Völkerrecht.

Während alle Soldaten stets gehorsam sein müssen und die Befehle der Vorgesetzten nach besten Kräften vollständig und unverzüglich ausführen müssen, müssen Unteroffiziere und Offiziere bei Äußerungen, egal ob im Dienst oder in der Öffentlichkeit Zurückhaltung wahren. Insbesondere laute oder offene Gespräche über Aufträge sind zu vermeiden. Gerade wegen der Geheimhaltung treffen alle Soldatinnen und Soldaten besondere Verschwiegenheitspflichten, welche auch nach dem Ausscheiden fortwirken. Besonders Korruption soll so auch verhindert werden.

Ein Soldat muss im Dienst immer die Wahrheit sagen und ein guter Kamerad sein. Das bedeutet, dass er anderen Kameraden in der Not beistehen muss, deren Würde, Ehre und Achtung stets wahren muss und auch gegenüber Kameraden mit anderen Einstellungen und Meinungen tolerant sein muss. Eine besondere Pflicht ist die Gesunderhaltungspflicht. In ganz schlimmen Fällen, nämlich der Selbstverstümmelung liegt sogar eine Wehrstraftat vor, auf die in einem gesonderten Artikel Bezug genommen wird.

Soldaten sollen sich für Politik interessieren. Nicht umsonst steht politische Bildung stets auf dem Dienstplan und bildet ein wichtiges Fach in der Ausbildung der Offiziere und Unteroffiziere. Im Rahmen des Dienstes darf jedoch nicht für eine bestimmte Partei oder politische Richtung geworben werden. Wahlwerbung in einer Kaserne ist daher ausgeschlossen. Bei politischen Veranstaltungen darf ein Soldat auch keine Uniform tragen. Keine politische Veranstaltung ist dabei ausdrücklich eine Sitzung des Deutschen Bundestages. Denn bei solchen nehmen oft Soldaten der Bundeswehr als Zuschauer in Uniform teil. Schließlich ist die Bundeswehr eine Parlamentsarmee.

Insgesamt trifft Soldaten eine Wohlverhaltenspflicht. Insbesondere hohe Repräsentanten der Streitkräfte sind hier gefordert. Sie müssen sich so verhalten, dass das Ansehen der Bundeswehr nicht geschädigt wird. Das gilt auch nach Dienst, wenn sie sich in einer militärischen Liegenschaft befinden. Besonders im Offizierscasino ist daher Rückhaltung geboten.

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