Die Zeitarbeit


Bei der Zeitarbeit handelt es sich kurz gesagt um die Beschäftigung in einem fremden Unternehmen, auf Kosten der Zeitarbeitsfirma, die auf eine bestimmte Zeit angelegt ist. Die Zeitarbeit ist ein noch relativ junges System der Berufstätigkeit. Zwar gibt es diese in Deutschland bereits seit dem Jahre 1972, richtig in Fahrt kam sie aber erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Der Grund dafür lag in den Arbeitsreformen der Rot-Grünen Regierung unter dem Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder, die versuchten mit dem Ausbau der Zeitarbeit die damals relativ hohen Zahlen der Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Im Jahre 2008 erlies dann auch die Europäische Union eine Richtlinie die auf Europäischer Ebene die Grundlagen für die Zeitarbeit oder wie sie juristisch korrekt heißt, die Arbeitnehmerüberlassung, zu klären. Durch die Richtlinie wurde die Zeitarbeit in ganz Europa harmonisiert, was bedeutet, dass bezüglich dieses Rechtsgebietes nun eine weitgehende Einigkeit besteht.

Demnach handelt es sich bei der Arbeitnehmerüberlassung um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, bei der ein Unternehmer der ein Zeitarbeitsunternehmen führt, einen Arbeitnehmer bei sich einstellt und diesen dann auch durch eine Personalabteilung führt. Die Abteilung die den Einsatz der Arbeitnehmer koordiniert überlässt dann den Arbeitnehmer zum Zwecke der Arbeitsleistung einem Dritten. Dieser Dritte ist in der Regel selbst ein Unternehmer, der dann den überlassenen Arbeitnehmer bei sich einsetzt. Insbesondere beim produzierenden Gewerbe wird dies inzwischen als Personalbeschaffungsinstrument verwendet. Sucht ein Stahlwerk beispielsweise einen Koch für die Kantine, eine Empfangskraft, eine Buchhaltern, sowie dreißig Arbeiter die fit sind und in der schweren Produktion arbeiten können, so bliebe der Führung des Stahlwerkes zwei Möglichkeiten. Zum einen die Stellen selbst auszuschreiben und dann ein Einstellungsverfahren durchzuführen und schließlich die ausgewählten Arbeitskräfte einzustellen. Da dieser Prozess relativ lang dauert greifen immer mehr Unternehmen auf die andere Möglichkeit, nämlich auf Zeitarbeitsfirmen, zurück. Bei einem Zeitarbeitsunternehmen melden sie ihren eben beschriebenen Bedarf und dieses schickt nun zum vereinbarten Termin die Arbeitnehmer ins Stahlwerk, die dann ihre Arbeitsleitung dort einsetzen. Um hier schnell agieren zu können hat das Zeitarbeitsunternehmen beste Kontakte zu Arbeitsvermittlern und betreibt regelmäßig auch ein eigenes Internetjobportal. Interessierte Arbeitnehmer können sich dort bewerben und werden dann an das Unternehmen vermittelt. Insbesondere für ungelernte Kräfte oder für Niedrigqualifizierte ist dies eine Chance in ein Arbeitsverhältnis zu gelangen. Desweiteren finden sich dort häufig auch Schüler oder Studierende die innerhalb dieses Arbeitskonzepts etwas dazuverdienen wollen und dann beispielsweise in einem Lager arbeiten oder eben als Empfangs- oder Garderobenkraft eingesetzt werden. Manche Personaldienstleister haben sich auch darauf eingestellt Studienabbrechern eine Perspektive zu geben. Zunehmend wird aber auch in allgemein kaufmännischen Positionen wie bei der beschriebenen Buchhalterin eine überlassene Arbeitskraft genommen. Sogar in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen sowie in den Altenheimen verstärkt sich der Einsatz von Zeitarbeitern die dort qualifizierte Tätigkeiten übernehmen. Oft können die Arbeitnehmer zu gegebener Zeit in das Unternehmen wechseln, wenn diese ihnen einen Job bei sich anbieten.

Abzugrenzen ist die Zeitarbeit vom Werkvertrag. Bei diesem kann es auch vorkommen, dass die versprochene Werkleistung mit eigenen Arbeitnehmern im Unternehmen des Auftraggebers vorgenommen wird. Der Werkvertragserbringer bestimmt dabei jedoch im Unterschied zu einem Arbeitskraftüberlasser die Art und den Ablauf der Arbeitsleistung selbst und teilt auch die Aufgaben selbst ein. Die Arbeitskräfte werden organisatorisch nicht in die Arbeitsabläufe oder in den Produktionsprozess des Unternehmens eingegliedert. Sie bleiben Mitarbeiter der Fremdfirma die dort umgangssprachlich eine Dienstleistung erbringt, beispielsweise dort die Büros reinigt und die Fenster putzt oder als Sicherheitsunternehmen für Sicherheit und Ordnung sorgt. Bei vielen Betrieben wird auch das Computerwesen und die Kantine „outgesourct“ und von Fremdfirmen übernommen und durchgeführt. Im Unterschied zur Arbeitnehmerüberlassung verbleibt insbesondere das Weisungsrecht für die im Betrieb des Auftraggebers tätigen Kräfte beim Werksvertragsunternehmer, welche alle Risiken trägt und auch bei Mängeln voll haftet.

Dennoch setzt sich die Entwicklung der Zeitarbeit unvermindert fort. Im Jahr 2010 waren erstmals fast eine Million von Arbeitskräften in der Bundesrepublik Deutschland bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Dabei leidet eine Vielzahl dieser Kräfte unter ihrer Rolle als Arbeiter auf Zeit, da sie nicht oder nur unzureichend in die soziale Struktur des entleihenden Unternehmens integriert werden.

Oft wird die Integration dieser Arbeitskräfte sogar absichtlich verhindert, beispielsweise durch andersfarbige Arbeitskleidung. Oft beklagen die Zeitarbeiter auch Umstände, wie dass sie keine Umkleide haben und nicht wie die anderen ihre Sachen in einem Spind verstauen können. Desweiteren werden die Arbeitskräfte der Zeitarbeitsfirmen oft nicht von den Entleiherbetrieben zu Betriebsfesten oder zu Weihnachtsfeiern eingeladen. Die Zeitarbeitsfirmen wissen oft darum und versuchen nach Möglichkeit hier selbst gegenzusteuern, indem sie eigene soziale Verbindungen schaffen und eigene Feste ausrichten, auch damit sie die Arbeitnehmer mit ihrer Zeitarbeitsfirma identifizieren können. Denn die Fluktuation ist immer noch sehr hoch. Die Gründe sind neben den beschriebenen Nebeneffekten auch das Gehalt. Zwar gibt es inzwischen einen Tarifvertrag, aber viele Arbeitnehmer wechseln sofort, wenn sich eine Möglichkeit ergibt in eine Direkteinstellung einzusteigen.

Wer als Zeitarbeitsunternehmer tätig werden will, braucht eine behördliche Erlaubnis ohne die es sogar Ordnungswidrig wäre hier tätig zu werden. Bei der Tätigkeit zu beachten, dass in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden eine Arbeitnehmerüberlassung unzulässig ist.

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