Kreditbetrug als Wirtschaftsstraftat


Beim Kreditbetrug handelt es sich nicht um einen Betrug im eigentlichen Sinne, sondern lediglich um eine unter Strafe gestellte Vorbereitungshandlung zu einem geplanten Betrug. Bestraft wird grundsätzlich die Täuschung eines Kreditgebers über die eigene Kreditwürdigkeit. Bestraft wird das Ganze mit einer Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren.

Verboten sind Täuschungen im Rahmen von Kreditverhandlungen. Diese Verhandlungen können sowohl die Gewährung als auch die Belassung eines Kredites betreffen oder auch die Bedingungen eines bestehenden Kredits zum Gegenstand haben. Eine Täuschung kann erfolgen, indem der Kreditbegehrende falsche oder unvollständige Unterlagen vorlegt, die für ihn vorteilhaft und für die Entscheidung des Kreditgebers von wesentlicher Bedeutung sind. Solche Unterlagen können Bilanzen, Handelsbücher oder auch einfach ein ausgefüllter Kreditantrag sein. Eine Täuschung kann auch darin liegen, dass der Kreditbegehrende dem Kreditgeber nicht mitteilt, dass sich die tatsächliche Situation entgegen den an und für sich richtigen Aufzeichnungen verschlechtert hat. Hat der Kreditbegehrende den Kreditgeber getäuscht, klärt aber alles vor Auszahlung des Kredites wieder auf, dann wird er nicht bestraft.

Kreditverhandlungen bedeutet nicht, dass der Kreditgeber zwangsläufig eine Bank ist und dass der Kreditbegehrende unbedingt Geld möchte. Kreditgeber kann jedes Unternehmen sein, das über die handelsrechtliche Kaufmannseigenschaft verfügt, also ein Handelsgewerbe ist. Ein Handelsgewerbe bildet jede offene, planmäßige, selbständige und erlaubte Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist und nicht den freien Berufen angehört. Dies bedeutet im Einzelnen, dass ein Gewerbetreibender nach außen hin auftreten muss und das nicht nur einmalig sondern regelmäßig. Es muss sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln, der Gewerbetreibende muss also weisungsfrei handeln können. Hierin unterscheidet sich ein Gewerbetreibender von einem Angestellten. Die erforderliche Erlaubnis bedeutet nicht, dass die Tätigkeit im Einzelnen erlaubt sein muss, sondern dass sie nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen darf. Es reicht, dass Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird, ist irrelevant. Unter die freien Berufe fallen zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberate. Sie können also kein Handelsgewerbe betreiben.

Der Kredit kann neben der Gewährung von Geld beispielsweise auch darin bestehen, dass gewisse Forderungen gestundet werden, oder dass der Kreditgeber einfach nur eine Bürgschaft übernehmen soll. Umfasst sind hier die Fälle, in denen der Kreditgeber einen Teil seines Vermögens zugunsten des Kreditbegehrenden riskiert und deshalb genaue Kenntnis über dessen Vermögensverhältnisse haben will.

Notwendig für eine Strafbarkeit ist, dass der Kreditbegehrende wusste, dass die vorgelegten Unterlagen entweder falsch oder unvollständig waren. Er muss den Kreditgeber bewusst getäuscht haben wollen. Die bloße fahrlässige Vorlage falscher oder unvollständiger Unterlagen führt nicht zu einer Bestrafung wegen Kreditbetrugs. Der Kreditbegehrende kann sich dadurch gleichwohl zivilrechtlich schadenersatzpflichtig machen.

Der Kreditbetrug ist ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Es ist nicht erforderlich, dass der Kreditgeber tatsächlich getäuscht wird, dass er den Kredit bewilligt, oder dass ihm ein Schaden entsteht. Alleine das Verhalten ist bereits strafbar. Außerdem liebt in den zuvor genannten Fällen in der Regel auch ein richtiger Betrug vor, der eine höhere Strafe vorsieht und deshalb eine Bestrafung wegen des Kreditbetrugs ausschließt.

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