Merkmale der Verbraucher, Unternehmer und Kaufleute


Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Einzelpersonen, am Handelsverkehr teilzunehmen. Die Privatperson, die nur Waren einkauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, um damit ihre persönlichen Bedürfnisse abzudecken, wird im deutschen Recht als Verbraucher bezeichnet. Dem gegenüber steht der Unternehmer, für den die Teilnahme am Handelsverkehr die Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit darstellt. Zuletzt gibt es die Kaufleute, die grundsätzlich auch Unternehmer sind. Für sie gelten jedoch speziel-len Regelungen des Handelsrechts, die ihnen den Abschluss ihrer Geschäfte erleichtern sollen, die ihnen aber umgekehrt auch besondere Sorgfaltspflichten auferlegen.

Verbraucher
Ein Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft nicht in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Geschäfte eines Verbrauchers können also etwa der Einkauf von Lebensmitteln, Kleidung, Haushaltsgeräten, Autos oder einem Haus sein, solange sie zur persönlichen Nutzung des Verbrauchers dienen. Auch Verkäufe können durch einen Verbraucher erfolgen, wenn sie nur situationsbedingt erfolgen und nicht eine ge-werbliche oder berufliche Tätigkeit darstellen. Dies können beispielsweise der Verkauf des eigenen Autos, einer alten Kücheneinrichtung oder eben sonstiger Sachen sein, die im privaten Leben anfallen. Auch das unregelmäßige Abhalten eines Flohmarkts gehört dazu. Da der Verbraucher in der Regel ein juristischer Laie ist, muss er im Umgang mit dem ihm an Erfah-rung und Kenntnis überlegenen Unternehmer besonders geschützt werden. Dazu gibt es be-sondere Verbraucherschutzregeln.

Unternehmer
Ein Unternehmer ist jede Person oder Gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ein Unter-nehmer will durch den Abschluss eben nicht seine persönlichen Bedürfnisse abdecken, son-dern durch den erzielten Gewinn seinen Lebensunterhalt, oder zumindest einen Teil dessen, bestreiten. Alleine das Vorliegen dieses Kriteriums reicht, damit eine Person zum Unternehmer wird. Es bedarf keiner staatlichen Anerkennung oder Eintragung. Da ein Unternehmer tagtäglich Geschäfte der gleichen Art abschließt, ist er dem Verbraucher an Erfahrung überle-gen und muss deshalb besondere Rücksicht auf ihn nehmen. Allerdings kann auch ein Unter-nehmer selbst Verbraucher sein, wenn er nämlich nicht mehr in Ausübung seiner Tätigkeit handelt. So handelt beispielsweise ein Autoverkäufer, der sich im Supermarkt sein Abendes-sen kauft, als Verbraucher. Schwieriger wird die Beurteilung, wenn ein Unternehmer nur teilweise als Unternehmer, teilweise aber auch als Verbraucher handelt. Ein solcher Fall liegt etwa vor, wenn ein Frisör ein Auto kauft, mit dem er in seiner Freizeit fährt, was er aber eben auch für Kundenbesuche nutzt. Er handelt dann als Unternehmer, wenn er nicht nur in Aus-nahmefällen, sondern mit einer gewissen Regelmäßigkeit sein Auto für berufliche Zwecke nutzt.

Kaufleute
Ein Kaufmann oder eine Kauffrau ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also ein Gewerbe, das von Art und Umfang gewisse Mindestvoraussetzungen erreicht. Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht streng festlegbar, vielmehr muss im Einzelfall Art und Umfang eines betrof-fenen Gewerbes speziell untersucht werden. Diese Voraussetzungen sind beispielsweise bei einem Immobilienmakler mit eigenem Sekretariat und eigener Buchführung sicherlich gege-ben, bei jemandem, der einen kleinen „Tante-Emma-Laden“ betreibt eher nicht. Einem Kaufmann wird auferlegt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Bei Kleingewerbe-treibenden, etwa im „Tante-Emma-Laden“, wird man erst durch die Eintragung zum Kauf-mann, andernfalls hat es lediglich feststellende Wirkung. Einem Kaufmann werden besondere Regeln auferlegt, die er beachten muss. Da er immer auch Unternehmer ist, muss er sich an den Verbraucherschutz halten. Die anderen Regeln dienen hauptsächlich dem Umgang mit anderen Kaufleuten. Sie sollen entweder den Abschluss von Geschäften vereinfachen oder durch gewisse Kontrollen die Interessen des Geschäftspartners schützen.

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