Unternehmer
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Einzelpersonen, am Handelsverkehr teilzunehmen. Die Privatperson, die nur Waren einkauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, um damit ihre persönlichen Bedürfnisse abzudecken, wird im deutschen Recht als Verbraucher bezeichnet. Dem gegenüber steht der Unternehmer, für den die Teilnahme am Handelsverkehr die Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit darstellt. Zuletzt gibt es die Kaufleute, die grundsätzlich auch Unternehmer sind. Für sie gelten jedoch speziellen Regelungen des Handelsrechts, die ihnen den Abschluss ihrer Geschäfte erleichtern sollen, die ihnen aber umgekehrt auch besondere Sorgfaltspflichten auferlegen. Die Materialien in diesem Abschnitt zeigen einerseits den Unterschied zwischen Unternehmern und Verbrauchern in der rechtlichen Behandlung auf, anderseits wird genauer auf den eingetragenen Kaufmann eingegangen, der die einfachste Möglichkeit für Personen ist, unternehmerisch tätig zu werden.