PA ABER FALSCHES THEMA??? 1-test


Unter einer Organspende versteht man die Übertragung eines Organs von einem Menschen an einen anderen. Sie wird außerdem auch als Organtransplantation bezeichnet. Diese Technik existiert seit der Mitte des 20. Jahrhunderts und hat schon vielen Menschen das Leben gerettet. Daher wird für die Spende auch von staatlichen Stellen geworben. Anfänglich hatten einige Menschen moralische Zweifel in Bezug auf diese Art der Spende, denn man muss bedenken, dass in den meisten Fällen erst ein Mensch sterben muss, damit ein anderer das zum Leben benötigte Organ erhalten kann. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften stehen der Organtransplantation jedoch bis auf wenige Ausnahmen heute überwiegend aufgeschlossen gegenüber . Es steht allerdings jedem Menschen die Möglichkeit offen, selbst zu wählen ob er spenden möchte oder nicht. Ist man für eine Spende im Todesfall, so kann man diese Entscheidung schließlich durch das Ansichtragen eines ausgefüllten Organspendeausweises bekräftigen. Auch ist es zudem möglich sich auf einige Organe zu beschränken, wenn man beispielsweise keinesfalls sein Herz spenden möchte kann man dies auf seinem Organspendeausweis vermerken. Möchte man Organspender sein, so sollte man sich also auf jeden Fall einen entsprechenden Ausweis besorgen. Diesen bekommt man bei vielen Ärzten oder man kann ihn sich im Internet bestellen.

Stirbt man schließlich, so können die Organe entnommen und an einen Empfänger weitergeleitet werden. Doch nicht jeder kommt für eine solche Organspende in Betracht, denn mögliche Vorerkrankungen können diesen Wunsch schnell beseitigen. Voraussetzung für eine Spende ist es, dass man hirntot ist, also dass das Gehirn keine messbaren Ströme mehr von sich gibt. Dies muss mehrmals untersucht werden, um auch ganz sicher gehen zu können, dass der Patient wirklich hirntot ist. Der Kreislauf muss indessen mit Maschinen aufrechterhalten werden, damit die Organe und das Gewebe nicht absterben, was ohne die Maschinen innerhalb weniger Minuten geschehen würde. Daher können in der Regel auch nur Organe von Menschen gespendet werden, welche im Krankenhaus sterben, denn bei den anderen beispielsweise durch Unfälle verstorbenen Menschen wäre das Zeitintervall zwischen dem Todeseintritt und der Organspende zu lange.

Wegen den hohen Vorschriften und Voraussetzungen stehen einer langen Warteliste für Patienten die dringend ein neues Organe benötigen stets zu wenig Spender zur gegenüber. Daher ist es wichtig, dass so viele Menschen wie möglich so einen Ausweis haben, so dass wenn die Voraussetzungen einmal günstig sind, die Ärzte Gewissheit über die Einstellung des gerade Verstorbenen zur Organspende haben. Besteht kein Ausweis, so haben die Ärzte bei geeigneten Fällen auch die Möglichkeit bei den Angehörigen nachzufragen, ob sie einer Organspende des Verstorbenen zustimmen möchten. Meistens sprechen sich die Angehörigen dann aber gegen eine Spende aus, da sie den wahren Willen des Toten nicht kennen und nichts tun möchten was er nicht gewollt hätte. Zudem sind die Angehörigen nach dem Tod eines geliebten Menschen sowieso erst einmal geschockt und nicht im Stande über eine solche weitreichende Frage nachzudenken. So kommt es also häufig vor, das Organe die geeignet wären ein anderes Leben zu retten oder zu verlängern nicht gespendet, sondern mit dem Verstorbenen beerdigt werden.

Mit der Entscheidung für eine Organspende endet die Zuständigkeit des behandelnden Arztes für den Patienten, denn ein Transplantationsentnahmeteam übernimmt die Verantwortung für den Patienten. Insbesondere verschaffen sich diese Spezialisten noch einmal ein Bild der Lage und des Zustandes des Patienten. Können die Organe entnommen werden, beginnt die lange Operation. Dann werden sämtliche Organe und Gewebe entnommen, die geeignet sind und vom Spender oder seinen Angehörigen zur Entnahme freigegeben wurden. Ohne eine Einwilligung wird kein Organ entnommen. In der Zwischenzeit bereiten die Kliniken der Empfänger ihre Patienten zur Operation vor. Leider kommt es manchmal vor, dass Organe sich nach der Entnahme doch nicht als geeignet herausstellen, was zur großen Enttäuschung bei den potentiellen Empfängern führt, da diese trotz der Vorbereitungen wieder unverrichteter Dinge entlassen werden oder zurück auf ihre Krankenhausstation kommen. Solche Transplantationen werden vorwiegend in Transplantationszentren durchgeführt, das sind Krankenhäuser oder Einrichtungen an Krankenhäusern, die nach gesetzlichen Bestimmungen für die Übertragung von Organen zugelassen sind. Bei der Zulassung sollen Schwerpunkte für die Übertragung von Organe gebildet, um eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten und die erforderliche Qualität der Organübertragung zu sichern. Als Beispiel fungiert hier das Deutsche Herzzentrum in München, welches auf Herztransplantationen und kombinierte Herz-Lungen Transplantationen spezialisiert ist.

Natürlich stellt sich die Frage, woher die entnehmenden Ärztewissen, wohin sie ihre Organe schicken sollen. Dies regeln die Verteilungsstellen Eurotransplant im niederländischen Leiden. Diese führen eine Warteliste für jedes Organ mit allen notwendigen Informationen. Der Platz auf der Liste richtet sich nach einigen Faktoren wie etwa der Dringlichkeit. Wenn ein Spender dort gemeldet wird, suchen diese Spezialisten einen geeigneten Empfänger und organisieren den Einsatz des unabhängigen Entnahmeteams. Transportiert werden die Organe häufig per Hubschrauber, bei kürzeren Distanzen auch per Rettungswagen, der dann Sonderrechte mit Blaulicht für sich in Anspruch nehmen darf. Wichtig ist bei der Organspende, dass sich die Familie des verstorbenen Spenders und der Empfänger nicht kennenlernen sollen. Daher werden alle erfassten Daten streng vertraulich behandelt.

Neben der Spende von Hirntoten kommt auch eine Lebendspende in Betracht. Diese erfolgt insbesondere bei der Niere aber auch bei Teilen der Leber. Aus diesem Grunde sind diese Organe auch die am meisten transplantierten. Hierzu spenden zumeist Angehörige des Patienten, zunächst die älteren, da es sein kann, dass bei einer weiteren nötigen Spende ein Organ eines weiteren Familienangehörigen benötigt wird. In Deutschland ist der Organhandel streng untersagt, Verträge mit diesem Inhalt sind immer sittenwidrig und daher als nichtig anzusehen. Deswegen muss man entweder einen Lebendspender finden oder aber auf eine Organspende nach einem Todesfall hoffen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel