Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland


Die gesetzliche Rentenversicherung ist einer der Säulen des deutschen Sozialsystems. Sie ist ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung, wie die Arbeitslosenversicherung, wie die Unfallversicherung und wie die Pflegeversicherung eine sogenannte Pflichtversicherung in Deutschland. Folglich ist also jeder Arbeitnehmer, dass heißt jeder Arbeiter, jeder Angestellte sowie jeder Auszubildende kraft Gesetzes beziehungsweise kraft Satzung dazu verpflichtet eine solche Rentenversicherung zu haben. Die Hauptaufgabe der Rentenversicherung ist die Absicherung im Alter, dabei soll eine Altersarmut erst gar nicht entstehen und somit von vorne herein verhindert werden. Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem sogenannten Generationenvertrag. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer von heute den Rentnern von heute die Renten zahlen und die Arbeitnehmer der Zukunft, also die jetzigen Kinder und Jugendlichen, den Arbeitnehmern von morgen die Renten bereit stellen. Es findet also eine Art Umlage oder Umschichtungsverfahren statt. Problematisch wird dies allerdings wenn es immer mehr Rentner und immer weniger Kinder gibt, dies ist momentan in Deutschland der Fall, da die Geburtenraten immer weiter sinken.

Seine Rechtsgrundlage findet das Deutsche Rentensystem im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches. Dort sind alle Fragen und Verfahren bezüglich der Rente abschließend geregelt. Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die „Deutsche Rentenversicherung“. Neben der Altersrente sorgen diese Rententräger auch für Ausgleichszahlungen bei verminderter Erwerbsfähigkeit und für die Hinterbliebenenrente, also der klassischen Witwenrente. Doch die Rententräger tun noch mehr, sie versuchen nämlich den Menschen zu helfen, damit sie dem Grundsatz der „Reha vor Rente“ entsprechend möglichst lange am Arbeitsleben und damit am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dafür unterhalten sie eine Vielzahl an Krankenhäusern und sehr viele Rehabilitationseinrichtungen und Rehabilitationskliniken.

Damit ist die Deutsche Rentenversicherung auch ein sehr großer Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ging zum 1.Oktober 2005 unter anderem aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, den 22 Landesversicherungsanstalten und der Bundesknappschaft hervor. Heute besteht die Deutsche Rentenversicherung aus 16 selbständigen Trägern, wovon die Deutsche Rentenversicherung Bund die größte ist. Diese betreibt daher auch einige Zentralaufgaben, wie die Öffentlichkeitsarbeit und sämtliche Statistischen Dienste. Insgesamt werden von den 16 Rentenversicherungsträgern mehr als 70 Millionen Mitglieder betreut.

Wichtig als Rentner ist immer, dass die Renten sicher sind, durch den Generationsvertrag ist das momentan gewährleistet, auch wenn noch unklar ist wie es in Zukunft aussehen wird, wenn die demographische Entwicklung sich weiter schlecht entwickelt. Auch deswegen hat sich die Rentenregeleintrittsgrenze immer weiter nach oben verschoben. Interessant ist dabei dass sie früher schon mal viel höher lag, erst im Jahre 1916, also während der Ersten Weltkrieges, wurde das Renteneintrittsalter von 70 auf 65 Jahren gesenkt. Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt derzeit noch bei 67 Jahren, wobei es eine Reihe von Ausnahmen gibt. Ca. 17 Prozent der Berufstätigen schafft diese Erreichung nicht und tritt schon wegen eines Erwerbsminderungsgrundes, zumeist infolge Krankheit oder eines Unfalls, in den Ruhestand. Daneben schafft das Altersteilzeitgesetz auch Voraussetzungen einen gleitenden Übergang vom Berufsleben ins Rentenalter zu gewährleisten. Tritt man früher in den Ruhestand und wird wie man umgangssprachlich sagt „Frührentner“ so wird die Rente lebenslang um den Faktor 0,3 Prozent pro früher eingetretenen Monat gekürzt, was auch Rentenabschlag genannt wird.

Seit einiger Zeit verschickt die Deutsche Rentenversicherung Informationen an ihre Einzahler, wobei sie ihnen die voraussichtliche Höhe der Rente mitteilt. Die dabei theoretisch erzielbare Höchstrente liegt derzeit bei 2300 Euro monatlich. Jedoch müsste dafür frühestmöglich immer der Maximalbetrag eingezahlt werden. Der Mindestbetrag kann so nicht genau beziffert werden, da er von vielen Faktoren abhängig ist. Die Regelleistung von Hartz 4 soll er aber nicht unterschreiten.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung sorgen viele Berufstätige noch mit privaten Zusatzversicherungen vor und auch Betriebe sorgen mit einer eigenen Altersvorsorge oft für ihre Mitarbeiter vor. Im Alter sind dann bei Betrieben sogenannte Betriebsrenten verfügbar. Diese Möglichkeiten seine Einkünfte auch im Alter durch solche privaten Absicherungen relativ hoch zu halten sind sehr sinnvoll, denn so muss man, falls man keine enormen Summen gespart hat, auch im Alter nicht auf seinen gewohnten Lebensstandart verzichten, sondern kann sein Leben bis zum Schluss in vollen Zügen genießen.

Bei Beamten hingegen ist es wieder anders geregelt, diese gehen nicht in Rente sondern treten in Pension. Das bedeutet, dass sie auch zu Arbeitszeiten nicht in die verpflichtenden Rentenkasse einzahlen. Ihr Dienstherr zahlt die Pensionen aus dem laufenden Steuerhaushalt aus. Das ist auch einer der Probleme im Zuge der Wiedervereinigung, denn dort kannte man ein Berufsbeamtentum nicht. Was bedeutet, dass die Amtsvorgänger der heutigen Beamten nicht von ihren heutigen Amtsnachfolgern mitfinanziert werden, sondern die anderen Arbeitnehmer deren Renten „zahlen“ müssen. Dies hat zur Folge, dass Kritiker von der Subventionierung der Rentenempfänger in den neuen Bundesländern sprechen. Wobei, und das muss ausdrücklich festgehalten werden, die weite Mehrheit dort im Rahmen des Generationenvertrags selbst für ihre Renten aufkommt. Denn das Umlagesystem fing direkt nach der Wiedervereinigung an zu wirken und funktionierte sofort. Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland ist nicht leicht zu verstehen, aber insgesamt, auch im Vergleich zu Nachbarstaaten in der Europäischen Union gelingt es in Deutschland einen hohen Lebensstandard für Rentner zu gewährleisten und eine richtige Altersarmut nur in Ausnahmefällen auftreten zu lassen.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel