Was genau ist eine Börse?


In der heutigen Wirtschaftswelt haben Börsen einen großen Stellenwert eingenommen. Wertpapiere werden gehandelt, Unternehmen sind börsennotiert und es gibt diverse verschiedene Aktienindexe. Aber was genau ist eigentlich eine Börse? Wie funktioniert sie, wie wird an ihr gehandelt und wie wird sie überwacht?

Die rechtliche Behandlung der Börsen ist in Deutschland schon lange gesetzlich geregelt. Aber erst vor Kurzem hat das Gesetz dann festgelegt, was eine Börse eigentlich ist. Grund hierfür war, dass damals man die tatsächliche Entwicklung der Börsen in der Marktwirtschaft abwarten wollte und nicht durch eine starre Definition die Flexibilität von Gerichten und Verwaltung einschränken wollte. Da das völlige Fehlen einer Definition die Arbeit der Gerichte und der Verwaltung aber bisweilen noch mehr erschwerte, wurde eben im Jahr 2007 eine Definition nachgeschoben.

Nunmehr ist eine Börse entsprechend der gesetzlichen Definition eine teilrechtsfähige Anstalt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, deren Aufgabe die Überwachung und Regelung solcher multilateraler Systeme ist, welche wiederum eine Vielzahl von Personen zusammenbringen, die dann nach festgelegten Regeln Verträge über die dort zum Handel zugelassenen Wirtschaftsgüter oder Rechte schließen. Einfacher gesagt: Es gibt sogenannte multilaterale Systeme, an denen bestimmte Waren gehandelt werden, beispielsweise Erdöl. Dann kommen in diesem Rahmen Personen zusammen, die Erdöl an- oder verkaufen wollen. Wie dieser Handel zu erfolgen hat, ist dabei genau vorgeschrieben. Dann gibt es die Börse, die dieses – und auch andere – Systeme überwacht und regelt. Während die Börse im rechtlichen Sinne also ausschließlich eine Anstalt zur Überwachung und Regelung ist, wird umgangssprachlich insbesondere der eigentliche Handel, der innerhalb der multilateralen Systeme betrieben wird, als Börse bezeichnet.

Eine Börse hat verschiedene Organe, die für sie handeln. Das wichtigste ist die Börsengeschäftsführung. Sie leitet die Geschäfte der Börse, nimmt die der Börse übertragenen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Hierbei wird sie überwacht vom Börsenrat. Dieser ist zudem dafür zuständig, die Regelungen für den Handel innerhalb der multilateralen Systeme zu treffen, sowie die Geschäftsführer ein- oder abzuberufen. Die Handelsüberwachungsstelle überwacht, wie ihr Name schon sagt, den Handel und die Einhaltung der Regelungen innerhalb der multilateralen Systeme. Werden Verstöße festgestellt, dann werden sie durch den Sanktionsausschuss geahndet.

Die wichtigsten Aufgaben einer Börse sind in der Praxis Zulassung von Wertpapieren zum Handel in einem multilateralen System sowie die Ermittlung eines Preises für die Wertpapiere. Diese Ermittlung wird durch einen sogenannten Skontroführer vorgenommen. Das sind Unternehmen, die von der Börsengeschäftsführung eingesetzt werden. Sie müssen absolut unparteiisch vorgehen und sind völlig weisungsungebunden.

Eine Börse ist, wie eingangs geschildert, teilrechtsfähig. Teilrechtsfähigkeit bedeutet, dass die Behörde nur Trägerin gewisser Rechte in einem bestimmten Bereich sein kann, aber eben nicht aller Rechte. Die Börse selber ist nicht in der Lage dazu, Eigentum an Gegenständen zu haben, oder Angestellte einzustellen. Deshalb braucht sie einen Träger, der vollrechtsfähig ist und diese Aufgaben übernimmt. Als solche Träger werden in der Regel Kapitalgesellschaften gegründet. Es kann jedoch bei weitem nicht jeder Träger einer Börse sein, man muss hierfür besonders vom Staat ausgewählt werden. Grundsätzlich ist es nämlich verboten, selbst Börsen zu betreiben.

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