Was ist Autoleasing und für wen lohnt sich das?


Wenn man sich eine Sache von großem finanziellem Wert anschaffen möchte und man den Betrag für den Kauf nicht aufbringen kann, dann bietet sich Leasing an. Vor allem findet man diese Vertragsform bei Autohäusern, die Autos zum Leasing anbieten. Dabei schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Leasingvertrag. Beide müssen sich über die wesentlichen Bestandteile einig sein.

Bei der üblichsten Form des Leasings, dem sogenannten Operatingleasing, stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine Sache zur Verfügung, die er selbst von einem Hersteller gekauft hat. Etwaige Gewährleistungsrechte, die der Leasinggeber durch den Kauf beim Hersteller hat, tritt der Leasinggeber dann für gewöhnlich an den Leasingnehmer ab, sodass dieser, wenn zum Beispiel ein Mangel am Leasinggut vorliegt, Gewährleistungsrechte, wie zum Beispiel Schadensersatz, selbst gegenüber dem Hersteller geltend machen kann.

Rechtlich gesehen ähnelt der Leasingvertrag einem Mietvertrag. Hauptleistungspflicht ist auch hier die Bereitstellung der Leasingsache durch den Leasingnehmer und im Gegenzug die Zahlung der Leasingraten. Der Unterschied zum Mietvertrag liegt darin, dass bei einem Leasingvertrag Gewährleistungsrechte vom Leasinggeber an den Leasingnehmer gegenüber dem Hersteller abgetreten werden und damit der Leasingnehmer diese gegenüber dem Hersteller geltend machen kann.

Ein Leasingvertrag kommt dann zu Stande, wenn sich Leasinggeber und Leasingnehmer darüber einigen. Dabei muss zum Schutz des Leasingnehmers, wenn dieser Verbraucher ist, der Leasingvertrag schriftlich geschlossen werden. Da der Leasinggeber Eigentümer des Leasinggegenstandes bleibt, ist es ihm nicht verwehrt, Sicherheiten vom Leasingnehmer zu verlangen. Neben einer Bonitätsprüfung kann der Leasinggeber auch eine Art Kaution, wie man sie im Mietrecht findet, von Leasingnehmer verlangen.

In der Regel wird ein Leasingvertrag befristet geschlossen. In der Leasingzeit muss der Leasingnehmer die Raten an den Leasinggeber zahlen. Diese sind ähnlich wie die Miete abhängig von der im Vertrag vereinbarten Höhe. Zusätzlich können dem Leasingnehmer aber auch andere Vertragspflichten auferlegt werden, wie zum Beispiel die Nutzung der Vertragswerkstatt oder eine regelmäßige Inspektion, wenn es sich um einen geleasten PKW handelt. Dies ist möglich, weil der Leasinggeber als Eigentümer die wesentliche Handhabung, die zum Erhalt der Sache dient, vom Leasingnehmer durchführen lässt und sich so auf die ordnungsgemäße Durchführung verlassen müssen kann.

Ein Leasingvertrag endet in der Regel, wenn die Befristung eingetreten ist. Dann muss der Leasingnehmer dem Leasinggeber die Leasingsache zurückgeben. Für Beschädigungen der Leasingsache, die nicht zum allgemeinen Verschleiß gehören, ist in der Regel der Leasingnehmer verantwortlich, so dass er dem Leasinggeber diese Schäden ersetzen muss. Allerdings kann auch im Wege der Privatautonomie zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer anderes bestimmt werden, so zum Beispiel eine Übernahme des Leasingnehmers des Leasingguts nach Beendigung des Leasingvertrags. Dann wird in der Regel ein Ratenkaufvertrag über die Leasingsache geschlossen. Etwaige Vorschriften, die dem Verbraucherschutz dienen sollen, sind zu beachten und dürfen vom Leasinggeber nicht abbedungen werden, wenn der Leasingnehmer ein Verbraucher ist. Deshalb ist bei einem Leasingvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher auch die Schriftform des Leasingvertrages einzuhalten.

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