Was ist Leasing und welche Arten gibt es?


Häufig kommt es, gerade bei teureren Gegenständen, vor, dass statt einem Kaufvertrag ein Leasingvertrag abgeschlossen wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Kunde sich die Sache nicht auf einen Schlag leisten kann und statt einer Finanzierung aus diesem Grund das Leasing wählt. Diese Art des Vertrages ist vor allem bei teureren Sachen zu finden, zum Beispiel bei dem Wunsch nach einem PKW oder teuren Maschinen. Dabei gibt es, was der Verbraucher oft nicht weiß, verschiedene Arten von Leasing, die je nach Konstellation auch verschiedene Rechtsfolgen mit sich bringen. Zu unterscheiden ist zwischen dem Finanzierungsleasing, dem Operatingleasing und dem Herstellerleasing.

Das Finanzierungsleasing

Das Finanzierungsleasing ist die häufigste Art des Leasings und wird bei einem Verbraucher, der bei einem Unternehmer einen PKW least meist vorkommen. Dabei handelt es sich um folgende Konstellation: Ein Verbraucher V sieht bei einem Autohändler A einen PKW. Diesen möchte er gerne haben, kann ihn aber nicht sofort bezahlen. Deshalb geht er zu einer Bank B die ihm folgendes Angebot macht: Die Bank würde den PKW von A kaufen. Dann würde B dem V den PKW für eine zuvor vereinbarte monatliche Rate zur Verfügung stellen. Dabei müsste V allerdings die Instandhaltungskosten übernehmen. B hingegen tritt die kompletten Gewährleistungsrechte an V ab, sodass sich V wegen Mängel an A wenden muss.

Dabei kommt es häufig dazu, dass dem Leasingnehmer die Option zum Kauf angeboten wird. Er least den PKW also für eine gewisse Zeit und hat dann die Möglichkeit ihn anschließend auch zu kaufen. Dabei werden die schon bezahlten Leasingraten auf den Kaufpreis angerechnet. Er hat also zuvor bereits einen Teil des Kaufpreises durch die Leasingraten finanziert. Da es im Gesetz keine direkten Vorschriften für diese Art von Leasing gibt, wird vor allem auf Rechtsprechung zurückgegriffen. Die Rechtsfolgen ergeben sich also nicht direkt aus dem Gesetz, sondern werden von der Rechtsprechung und einer analoger Anwendung von Normen sowohl aus dem Kaufvertragsrecht als auch aus dem Mietvertragsrecht bestimmt.

Operatingleasing

Beim Operatingleasing findet nur eine kurze Überlassung des Leasinggegenstandes statt. Dabei werden die Mängelhaftungsansprüche regelmäßig nicht an den Verbraucher abgetreten, sondern bleiben bei dem Leasinggeber. Operatingleasing bietet sich vor allem dann an, wenn noch nicht sicher ist, wie lange der Leasinggegenstand im Besitz des Leasingnehmers bleiben soll. Da es sich also meist lediglich um kurze Laufzeiten handelt, ist das Operatingleasing einem Mietvertrag sehr ähnlich. Deshalb werden darauf auch die Vorschriften über den Mietvertrag angewendet und danach sind auch Mängelansprüche möglich. Dieses hat dann aber der Leasinggeber direkt gegenüber dem Verkäufer des Leasinggegenstandes, da keine Abtretung der Ansprüche wie beim Finanzierungsleasingvertrag stattgefunden hat.

Herstellerleasing

Das Herstellerleasing ist ein Leasing direkt vom Hersteller, also zur ein Zwei-Personen-Verhältnis. Der Leasingnehmer least den Gegenstand also direkt vom Hersteller. Dabei least eine Person beim Hersteller ein Produkt für eine gewisse Zeit. Der einzige Zweck ist die Erhöhung des Absatzes des Herstellers. Da ein Herstellerleasing viele Parallelen zu einer Miete aufweist, ist auch dieses nach den mietrechtlichen Vorschriften zu beurteilen.

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