Was ist eine Feststellungsklage?


Die Feststellungsklage ist eine Klage auf Feststellung des Bestehens (positives Feststellunginteresse) oder des Nichtbestehens (negatives Feststellungsinteresse) eines Rechtsverhältnisses oder auf Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (Nichtigkeitsfeststellungsklage), sofern der Kläger ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat. Als berechtigtes Interesse gilt hier jede Art von Interesse, sei es auch ein Interesse wirtschaftlicher oder kultureller Art. Die Feststellung kann nicht verlangt werden, wenn der Kläger seine Rechte und seine Interessen mit einer Gestaltungs- oder Leistungsklage verfolgen kann oder könnte oder der Kläger nur aus Missbrauch klagt, um jemand anderen damit zu ärgern.

Diese Art der Klage verwendet man beispielsweise dann, wenn ein Kraftwerksbetreiber vor dem Bau seines Kraftwerkes wissen möchte, ob alle Bau- und Betriebspläne mit allen bestehenden Umweltvorschriften im Einklang stehen. Ein anderer Grund kann die Feststellung sein, dass eine bestimmte Unternehmensdienstleistung eines Callcenters nicht rechtswidrig ist. Diese Prüfung ist immer sinnvoll, denn man könnte sich, mit einem einfachen Beginn der Tätigkeit, der Gefahr aussetzen sich strafbar zu machen, insofern man in einer rechtlichen Grauzone agiert, was gerade bei Pionieren einer neuen Branche manchmal fraglich ist.

Es gibt auch noch einen Unterfall der allgemeinen Feststellungsklage, nämlich die Fortsetzungsfeststellungsklage, diese kann man anwenden um die Rechtswidrigkeit erledigter Verwaltungsakte feststellen zu lassen. Diese wird beispielsweise dann eingesetzt, wenn der Verwaltungsakt in der Vergangenheit liegt und längst erledigt ist, der Bürger aber noch so verärgert ist, dass er die Rechtswidrigkeit der Maßnahme für sich, weil er weiß dass er Recht hat, festgestellt haben möchte. Wird beispielsweise eine Versammlung aufgelöst, so ist dieser Verwaltungsakt nach der Auflösung der Versammlung erledigt. Ein Gericht könnte nun aber auf Antrag feststellen, dass die Anordnung der Polizei auf Auflösung nicht gesetzeskonform war. Allerdings muss bei dieser Klage der Kläger nachweisen, dass er ein berechtigtes Interesse an dieser gerichtlichen Feststellung hat und dies nicht lediglich aus Missbrauch vorhat. Oftmals ist ein Urteil auf diese Klage der Anfang für einen weiteren Prozess, nämlich den auf Schadensersatz des Staates, wenn ihm hierbei vorher ein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

Neben der allgemeinen Feststellungsklage gibt es außerdem noch besondere Feststellungsklagen, wie beispielsweise die vorbeugende Feststellungsklage um schon vorher zu klagen, dass etwas rechtswidrig ist. Es gibt ferner die Zwischenfeststellungsklage, auf die im Nachfolgenden jedoch aufgrund ihrer Seltenheit nicht eingegangen wird. Bei den hier genannten Klagen ist es sinnvoll sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, denn eine ordentliche Klageschrift muss, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben soll, Hand und Fuß haben.

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