Was ist eine Gestaltungsklage und was bewirkt sie?


Die Gestaltungsklage ist eine Klageart des deutschen Rechts. Sie dient der unmittelbaren Änderung der Rechtslage durch ein Urteil, welches das zuständige Gericht fällt. Das deutsche Recht kennt verschiedene Möglichkeiten von Gestaltungsklagen. So ist im Familienrecht die Eheaufhebung, die Ehescheidung und die Auflösung einer Lebenspartnerschaft eine solche Gestaltungsklage. Die Anfechtung des Vaterschaftsanerkenntnisses und die Erbunwürdigkeitsanfechtungsklage erfüllen ebenfalls diesen Charakter. Im Handels- und Gesellschaftsrecht ist die Nichtigkeitserklärung eines Beschlusses der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft und die Auflösung einer Offenen Handelsgesellschaft eine solche.

Im Zivilprozessrecht sind die Aufhebung eines Schiedsspruchs, die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Abänderungsklage Gestaltungsklagen. Im Bereich des Arbeitsrechts entstammen aus dem Kündigungsschutzgesetz zwei weitere, nämlich die Auflösung des Arbeitsvertrages zum einen seitens des Arbeitgebers zum anderen von Seiten des Arbeitnehmers.

Im Verwaltungsrecht wie auch im Steuerrecht gibt es die Anfechtungsklage, diese ist besonders wichtig. Ist man mit einem Bescheid einer Behörde nicht zufrieden so kann man zuerst Widerspruch einlegen, im Steuerrecht heißt dieser Einspruch. Nach dem Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren kann man klagen, wenn man noch nicht zu seinem Recht gelangte. Diese Klage, in der man den belastenden und negativen Bescheid aus der Welt schaffen möchte, ist die Anfechtungsklage. Sie ist damit vor den Verwaltungsgerichten und vor den Finanzgerichten eigentlich die wichtigste Klageart.

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