Wie werden Gesetze ausgelegt und interpretiert?


Oft kommt es vor, dass Gesetze nicht eindeutig formuliert sind. Trotzdem muss die Rechtsprechung das Möglichste tun, um die Gesetze, so wie sie vom Gesetzgeber gewollt sind, anzuwenden. Dies gibt im Einzelnen große Probleme für die Gerichte, die durch bestimmte Auslegungsregeln gelöst werden sollen. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen fünf wesentlichen Auslegungsregeln, die Klarheit über die Anwendung von Gesetzen geben sollen: Die grammatische, die logische, die systematische, die historische und die teleologische Auslegung.

Die grammatische Auslegung

Die grammatische Auslegung wird auch Auslegung nach dem Wortlaut genannt. Dort wird lediglich nach dem Wortlaut des Gesetzes versucht, das Gesetz zu deuten. Man guckt, was im Gesetz steht und überprüft, ob es für den vorliegenden Fall einschlägig ist.

Die logische Auslegung

Nach der logischen Auslegung wird der im Gesetz geschriebene Inhalt mit der Gesetzesgliederung verglichen, sie geht deshalb ein wenig über die grammatische Auslegung hinaus und kombiniert inhaltliche Gedanken mit der Gliederung.

Die systematische Auslegung

Die systematische Auslegung betrifft die Gesetzessystematik. Sie wird nicht nur durch die Prüfung einer einzelnen Norm vollzogen, sondern indem man auch naheliegende andere Gesetze mit einbezieht. Es wird also geschaut, wo in welchem Gesetz die Norm steht und danach gefragt, warum sie dort steht und wie sich das bezüglich der Anwendbarkeit der Norm auswirkt.

Die historische Auslegung

Bei der historischen Auslegung hinterfragt man die historischen Gründe, die den Gesetzgeber zur Schaffung der Norm bewegt haben. Man guckt also, welche sozial- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten bei der Gesetzesentstehung vorhanden waren und warum diese Norm entstanden ist. Danach überlegt man, ob im Einzelfall die Norm auf den konkreten Fall passt.

Die teleologische Auslegung

Die teleologische Auslegung fragt nach dem Sinn und Zweck der Norm. Warum die Norm so entstanden ist, was sie verhindern, bewirken oder regeln soll und dann kann danach im Einzelfall überlegt werden, ob die Norm auch für den konkreten Fall gedacht war.

Zu unterscheiden von den Auslegungsmethoden sind die sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffe im Gesetz. Dies sind Wörter, die erst durch die angemessene Beurteilung eines Richters näher bestimmt werden können. Beispiele dafür sind Wörter wie „zumutbar“, „Billigkeit“ oder „gute Sitten“. Hier hat der urteilende Richter einen gewissen Beurteilungsspielraum und kann selbst werten, ob er die Merkmale für erfüllt oder nicht erfüllt hält.

Kommt man durch die Vertragsauslegung zu keiner ausreichenden Bestimmung und stellt deshalb fest, dass das Gesetz für diesen Fall nicht anwendbar ist und findet man aber keine andere anwendbare Norm, kann eine sogenannte Analogie stattfindet. Das heißt, man kann Gesetze unter Umständen auch dann anwenden, wenn diese zum Beispiel vom Wortlaut her nicht auf den konkreten Fall passen. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings eng gefasst und müssen vollkommen erfüllt sein. Die erste Voraussetzung ist, dass eine Regelungslücke besteht, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt ist. Das heißt, man kann das Gesetz nach der Prüfung der oben genannten Auslegungsregeln nicht auf den konkreten Fall anwenden. Weiterhin müssen vergleichbare Interessenlagen vorliegen, das heißt es muss sich um einen ähnlichen Sachverhalt handeln, wie er für diese Norm vorgesehen ist. Liegen beide Voraussetzungen vor, können auch Normen auf Fälle angewendet werden, die eigentlich trotz richtiger Auslegung nicht auf den Fall passen. So versucht man die Starrheit des Gesetzes mit der Komplexität der variierenden Fälle, die Gerichten vorgetragen werden, zu vereinbaren.

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