Beleidigung
Die Beleidigung ist nicht nur eine Straftat, sie kann auch einen Anspruch auf Entschädigung begründen. Entscheidend dabei sind vor allem die Schwere der Beleidigung als solcher, sowie der Rahmen, in dem die Beleidigung öffentlich gemacht wird. Entschädigungen kommen daher insbesondere im Rahmen von Beleidigungen in den öffentlichen Medien, wie dem Internet, dem Fernsehen, dem Radio oder den Zeitungen in Betracht. Entschädigungen können dann in Geldzahlungen bestehen, also entweder in Schmerzensgeld oder auch in Schadenersatz, wenn sich tatsächlich ein konkret entstandener Schaden beziffern lässt. Möglich ist aber auch ein Anspruch auf Unterlassung und desweitern auf Löschung oder Widerrufung der beleidigenden Äußerungen. In diesem Abschnitt gibt es Materialien zu der Frage, ab wann eine Äußerung beleidigendes Ausmaß erreicht und somit einen Anspruch auf Entschädigung begründet. Außerdem wird dargestellt, wie sich ein solcher Anspruch durchsetzen lässt.