Buchführung

Wer in Deutschland in einem unternehmerischen Rahmen ein Gewerbe betreiben möchte, ist verpflichtet, über seine geschäftlichen Aktivitäten Buch zu führen. Dies erfolgt einerseits im Interesse der Gläubiger, anderseits aber auch im Sinne des Staates, der anhand der Bücher die zu zahlenden Steuern feststellen kann. In diesem Abschnitt werden zunächst die Grundsätze der Buchführung behandelt. Hier werden die allgemeinen Regeln dargelegt, denen jede Buchführung genügen muss, und die daher für jeden Gewerbetreibenden gelten. Im Weiteren werden die Sondervorschriften für bestimmte Unternehmensformen behandelt. Hierbei handelt es sich um die Buchführung in einer Aktiengesellschaft, die Buchführung in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Buchführung in einer Kommanditgesellschaft und die Buchführung in einer offenen Handelsgesellschaft. Dabei werden sowohl die Gemeinsamkeiten bei den verschiedenen Formen, als auch die Besonderheiten aufgeführt.

 

 

 

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