Gleichbehandlung

Gleichbehandlung ist einer im deutschen Grundgesetz festgelegter Grundsatz. Es gilt nicht nur, dass jede Person vor staatlichen Behörden gleich ist und gleich behandelt werden soll, sondern auch, dass der Staat die Aufgabe hat, Gleichberechtigung zu fördern. Grundregel ist dabei, dass niemand wegen äußerer Faktoren wie Geschlecht, Rasse, Herkunft oder Religion anders behandelt werden darf. In diesem Thema finden Sie Informationen darüber, wann eine Ungleichbehandlung vorliegt und welche Konsequenzen das haben kann. Ebenso erfahren sie, wie man gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen kann.

 

 

 

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