Konsumgüterverkauf
Ein Sonderfall des Kaufvertrages ist der Konsumgüterkauf. Er zeichnet sich dadurch aus, dass ein Verbraucher Bedarfsgegenstände für sein alltägliches Leben bei einem Unternehmer einkauft. Da ein Unternehmer sowohl auf wirtschaftlicher, als auch auf rechtlicher Seite einen deutlichen Wissens- und Erfahrungsvorsprung gegenüber dem durchschnittlichen Verbraucher hat, hält es die Rechtsordnung für erforderlich, den Verbraucher besonders zu schützen. In diesem Abschnitt wird erklärt, wie genau der Verbraucherschutz ausgestaltet ist, wer eigentlich genau Verbraucher und wer Unternehmer ist, wann sich ein Kauf tatsächlich als Konsumgüterkauf darstellt, und was passiert, wenn der Verbraucherschutz nicht beachtet wird.