Lieferservice

Oft wird ein Kaufvertrag vor Ort geschlossen und abgewickelt. Es kommt allerdings auch vor, dass der Käufer und der Verkäufer sich an verschiedenen Orten befinden und deshalb vereinbaren, dass die gekaufte Ware zum Käufer geliefert werden soll. Der Lieferservice stellt dann eine zusätzliche Leistung dar und ist nicht Teil des eigentlichen Kaufes. Trotzdem ist sie wirtschaftlich und auch rechtlich eng mit dem Kauf verbunden. Wie genau die Vereinbarung über die Lieferung der gekauften Ware aussehen kann, welche Vorgaben dabei beachtet werden müssen, welche rechtliche Stellung die Liefervereinbarung hat, und welche Rechte und Pflichten sie für die beiden Vertragsparteien mit sich bringt, das wird in diesem Abschnitt erklärt.

 

 

 

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