Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, deren Inhaber ein bestimmter Anspruch zusteht. Die Urkunde selbst ist dabei der Nachweis darüber, dass der Anspruch tatsächlich besteht und auch dem Inhaber der Urkunde zusteht. Der Anspruch kann nämlich nur von einer Person geltend gemacht werden, die sich tatsächlich im Besitz der Urkunde befindet. Bedeutende Beispiele für Wertpapiere sind etwa Schuldscheine oder auch Aktien. In diesem Abschnitt gibt es Materialien zu rechtlichen Bedeutung von Wertpapieren, sowie zu einigen besonderen Formen, wie beispielsweise den bereits aufgeführten Aktien. Außerdem gibt es Materialien zu den rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen an den Wertpapierhandel in Deutschland. Außerdem gibt es einen Überblick über die verschiedenen Formen, in denen Wertpapiere ausgestellt werden können.

 

 

 

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