Widerspruch gegen Steuerbescheid
Die erste Maßnahme bei Ärger mit dem Finanzamt! Das Widerspruchsverfahren ist die erste Notfallmaßnahme, wenn man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden ist. Deswegen wird hier genau erklärt wie man das machen muss, wann man das machen kann und wer mit Rat, Tat und viel Erfahrung unterstützend wirken kann. Da ein solcher Widerspruch häufig mit Erfolg gekrönt ist, wird sodann gezeigt, wie der Berichtigungsanspruch entsteht und wie man sich diesen zur Beseitigung aller steuerlichen Probleme zu Nutze machen kann.