Räumlicher Geltungsbereich der Grundrechte


Grundrechte gelten für deutsche Staatsangehörige und andere Personen, wenn sie sich in Deutschland befinden und mit dem Staat zu tun haben. Interessant ist in diesem Zusammenhang wie die räumlichen Grenzen des Grundgesetzes zu ziehen sind. Das Staatsgebiet nach oben wird durch die Erdatmosphäre begrenzt, ca. 80-100 km Höhe. Das bedeutet der Luftraum gehört dazu. Ein Flugzeug darf beispielsweise in Deutschland nicht abgeschossen werden, solange es sich also im deutschen Luftraum befindet, gilt das Recht auf Leben der Passagiere.

Nach unten gilt der Raum soweit es dem Menschen beherrschbar ist. Also wie weit gebohrt werden kann o.Ä.. Zur See hin bis zu 12 Seemeilen ins Meer hinein. Die angrenzende Wirtschaftszone, in denen ein Land fischen darf oder nach Öl bohren darf gehört nicht dazu. Auch gehört der Festlandsockel innerhalb der 12 Seemeilen dazu. Auf dem Land gelten die ganz normalen Staatsgrenzen.

Diese sind wichtig zu wissen, da ein Staat nur auf seinem Hoheitsgebiet tätig werden darf. Insbesondere darf ein Staat nicht auf dem Gebiet eines anderen tätig werden und z.B. dort einen in Deutschland gesuchten Verbrecher verhaften. Darum müssen beispielsweise gefangene Piraten vor Afrika den afrikanischen Staaten zurückgegeben werden. Greifen sie allerdings ein deutsches Schiff an, könnte man auch sie in Deutschland vor Gericht stellen.

Damit sind wir auch bei den Ausnahmen, diese sind:
• Schiff unter deutscher Flagge im Meer auf Fahrt
• Flugzeug mit deutscher Kennung
• Botschaften und Konsulate im Ausland

Auf diesen gilt dann das GG. Auch darf der deutsche Staat nicht in Botschaften oder Konsulaten anderer Nationen hier in Deutschland tätig werden

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