Verhältnis der Grundrechte zu den Menschenrechten


Die Grundrechte des Grundgesetzes enthalten einen Katalog wichtiger Rechte der Bürger. Einige von diesen sind direkt aus dem Menschenrechtskatalog entnommen und binden den Staat bei all seinen Handlungen diese zu beachten. Die Grundrechte setzen also die Menschenrechte in Deutschland direkt um. Die Stellung der Grundrechte zeigt auch schon wie wichtig sie sind, sind sie doch allen anderen Regeln des Grundgesetzes, wie beispielsweise der Staatsorganisation vorangestellt. Dies ist keine Selbstverständlichkeit, bei anderen Verfassungen anderer Nationen sind diese oftmals irgendwo im Text oder sogar nur als Anhang oder Nachtrag zu finden.

Erste Versuche Menschenrechte aufzuschreiben und zur Geltung zu bringen finden sich schon im 3. Jahrtausend vor Christus. Die erste beachtliche der Neuzeit ist jedoch die Magna Charta Libertatum aus England im Jahre 1215 n.Chr. Diese sicherte den Bürgern erstmals Abwehrrechte gegen den König zu. Die Menschenrechte hatten durch die Geschichte ein langes auf und ab und wurden und werden auch heute von einigen Staaten mit Füßen getreten. Für Deutschland, oder zumindest für Westdeutschland, wurden diese 1949 Bestandteil des Grundgesetzes. Dem ging im Jahre 1948 die Deklaration der Menschenrechte oder auch UN-Menschenrechtscharta genannt voraus. An diese Charta müssen sich alle Staaten der Vereinten Nationen (UN) halten. Sie gilt also inzwischen auch in Deutschland und wird durch die Grundrechte durchgesetzt und für Deutschland adaptiert. Da Deutschland aber erst 1973 zur UN beigetreten ist, waren vorher die Grundrechte des GG alleiniger Menschenrechtsgarant. Mit dem Beitritt der Neuen Bundesländer zur Bundesrepublik Deutschland kam das Grundgesetz auch in der ehemaligen DDR zur Geltung und über die Grundrechte fanden die Menschenrechte Einzug in ein Gebiet, in dem nicht alle Menschenrechte, trotz Mitgliedschaft in der UN, von staatlicher Seite Beachtung fanden.

Der Katalog der Menschenrechte wurde und wird oftmals ergänzt, standen anfangs vor allem Abwehrrechte im Vordergrund, so kamen dann die Leistungs- und Mitwirkungsrechte dazu. So wird heute auch ein Schutz von Frieden sowie Natur und Kultur diskutiert. Ob diese dann irgendwann in deutsche Grundrechte umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Über völkerrechtliche Verträge mit der UN wären sie aber dennoch in Deutschland gültig.

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