Das Plädoyer und seine Bedeutung


Das Plädoyer ist der Schlussvortrag von der Staatsanwaltschaft, dem Nebenkläger und dem Strafverteidiger in einem Strafprozess. Es soll die Verhandlung zusammenfassen und die Forderungen der beteiligten Prozessparteien hinsichtlich des Strafmaßes oder der Schuldfrage enthalten. Im (deutschen) Strafverfahren muss man inhaltlich zwischen dem Plädoyer der Anklage und der Verteidigung differenzieren. Die Staatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer entsprechende Formvorschriften einzuhalten, so hat sie sowohl strafschärfende als auch strafmildernde Umstände entsprechend hervorzuheben. Der Strafverteidiger ist an solche Vorschriften nicht gebunden. Er kann daher auch lediglich um eine milde Strafe bitten oder eine Strafmaßhöchstgrenze vorschlagen und einfordern.

Der Richter indes ist nicht verpflichtet auf die Forderungen der Parteien einzugehen. Er kann im Rahmen des gesetzlich eröffneten Strafrahmens frei auswählen und den Angeklagten sogar höher bestrafen als von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde. Die Plädoyers sind äußerst wichtig, geben sie doch dem Strafprozess den finalen Rahmen. Auf die Plädoyers folgt noch das letzte Wort des Angeklagten und dann beginnt bereits die Beratungsphase des Gerichts. Daher sind die Schlussvorträge das letzte rechtlich richtig Qualifizierte was das Gericht zu hören bekommt bevor es ein Urteil fällen muss.

Gerade bei richtig langen Hauptverhandlungen sind die Plädoyers umso wichtiger, kann man in ihnen doch Zeugenaussagen wieder in den Mittelpunkt stellen, die vielleicht schon mehrere Wochen her sind und daher ihre Wirkung schon leicht verblasst ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Plädoyer als ein entschiedenes Argumentieren für einen Sachverhalt verstanden und daher auch im außergerichtlichen Kontext gebraucht. Allerdings wird bei Gericht nur am Schluss plädiert und nicht wie manche Fernsehsendungen verbreiten wollen an anderen Stellen im Prozessablauf.

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