Was passiert, wenn die Justiz sich irrt?


Fehler passieren immer wieder und auch Justitia ist davor nicht sicher. So kommt es auch heutzutage immer noch vor, dass jemand für eine Straftat bestraft wird und sogar eine Gefängnisstrafe antreten muss, obwohl er die Tat gar nicht begangen hat. Dies ist für die Betroffenen natürlich immer ärgerlich und auch schwer, denn für sie steht zumeist sehr viel auf dem Spiel. Angefangen beim Job, bis über das Privatleben, die Nachbarn und die sozialen Kontakte, mit einem Straftäter wollen die meisten nichts zu tun haben. Damit solche Fehler erkannt und korrigiert werden können gibt es in jedem Verfahren sogenannte Rechtsmittel, wie die Erinnerung, die Berufung, die Revision, die Sprungrevision oder die Beschwerde. Im Verwaltungsverfahren gibt es zusätzlich die Möglichkeit eine Gegenvorstellung zu schreiben, in welcher man der Verwaltung seine Sicht der Dinge darlegen und näherbringen kann. Die mit den Rechtsmitteln angerufenen Gerichte sehen sich die Fälle erneut genauestens an und entscheiden neu. Bei der Revision wird jedoch nicht noch einmal jede Tatsache betrachtet, sondern es werden lediglich die Fälle auf Rechtsfehler untersucht. Eine erneute Beweisaufnahme mit richterlicher Beweiswürdigung findet nicht mehr statt.

Wurde der Rechtsweg abschließend beschritten und fühlt sich ein Beteiligter durch die Entscheidungen der gerichtlichen Organe in seinen persönlichen Grundrechten verletzt, kann man den Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht prüfen, um dann das erlittene Unrecht mit einer Verfassungsbeschwerde geradezurücken. Besonders hart für die Betroffenen sind aber immer Fehlurteile im Strafrecht und zwar auf beiden Seiten, auf Täterseite und auf der Seite der Opfer der Straftat. Im Zweifel gilt nämlich auch hier der Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“, also „im Zweifel für den Angeklagten“. Kann die eindeutige Schuld des Beschuldigten nicht klar aufgezeigt und bewiesen werden, muss er freigesprochen werden. So kommt es jedoch auch vor, dass solche Straftäter, die ihre Taten geschickt anstellen frei kommen, obwohl klar ist, dass sie diese begangen haben, was für die Opfer der Straftaten natürlich sehr schwer sein kann. Wird der Verdächtige dann bei seiner Gerichtsverhandlung frei gesprochen, weil sich herausstellt, dass er die Tat gar nicht begangen hat oder weil nicht genug Beweise für seine Schuld gefunden werden, so kann er Schadensersatz für die Zeit fordern die er im Gefängnis, beispielsweise in Untersuchungshaft verbringen musste. Pro angefangenen Tag der Freiheitsentziehung stehen ihm hier 25 Euro zu, geregelt ist diese Maßnahme in Deutschland im „Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen“.

Dieser Schadensersatzanspruch entfällt jedoch wenn der Untersuchungshäftling an seiner Inhaftierung selbst Schuld hat, beispielsweise weil er eine Tat gestanden hat, die er überhaupt nicht begangen hat und sich dies allerdings erst später herausgestellt hat. Außerdem ist eine Verpflegungskostenpauschale abzuziehen, denn man hat im Gefängnis ja kostenlos gegessen und getrunken. Gerade bei der Untersuchungshaft kommt diese Entschädigung gar nicht so selten vor. Die Fälle, dass Menschen nach vielen Jahren der Haft als unschuldig entlassen werden, sind in Deutschland glücklicherweise sehr selten und erregen, wenn sie sich doch einmal ereignen zumeist größeres Medieninteresse.

Wurde man Opfer eines Justizirrtums, so sollte man mit einem erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin prüfen welche Schritte man einleiten kann, um diesen Zustand wieder zu beseitigen. Insbesondere in Haftsachen, aber auch im Verwaltungsrecht können sich Zustände ergeben mit denen man nur sehr schwer leben kann. Denn wenn man sein Haus oder seine Garage wieder einreißen muss oder sein Restaurant wegen Bestimmungen des öffentlichen Rechts wieder schließen muss ist das für die Betroffenen ein harter Schlag, der umso härter wird, wenn er aufgrund von Fehlleitungen der Justiz geschieht.

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