Das Urteil im Strafprozess


Das Urteil ist der Endpunkt eines Strafprozesses: Damit ist die Hauptverhandlung in dieser Instanz beendet. Entweder ergeht ein Sachurteil, welches auf Verurteilung oder auf Freispruch lautet. Hat sich ein Verfahrenshindernis wie Verjährung oder ähnliches ergeben so wird das Verfahren schließlich durch ein Prozessurteil eingestellt, unter Umständen mit einer Auflage.

Dem Urteil zuvor gehen die Schlussvorträge der Parteien, insbesondere also Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidiger, eventuell Jugendgerichtshilfe und schließlich das letzte Wort des Angeklagten. Danach zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück. Am Ende dieser Beratung wird abgestimmt. Es geht dabei immer um die Schuldfrage und um die Höhe der mit einem Schuldspruch verbundenen Strafe, diese kann Geld- oder Haftstrafe sein, eventuell auch Nebenstrafe, wie Einziehung der Fahrerlaubnis.

Bei der Urteilsverkündung müssen sich alle im Gerichtsaal befindlichen Personen erheben. Der Vorsitzende verkündet dann „ im Namen des Volkes“ das eigentliche Urteil. Im Anschluss an die Verkündung nehmen alle wieder Platz und der Vorsitzende begründet sein Urteil. Diese Urteilsbegründung erhalten die Parteien später auch schriftlich. Auf diese stützen sich dann eventuelle Rechtsmittel, wie Berufung, Revision oder Beschwerde, letztere aber nur gegen Beschlüsse. Ein solcher Beschluss kann zum Beispiel ein Haftbefehl sein, den der Richter am Ende der Verhandlung erlässt. Das wird beispielsweise dann gemacht, wenn aufgrund der Höhe der Strafe latente Fluchtgefahr besteht. Allerdings sind die Gerichte hier wenig konsequent. Bei manchen wird eine solche Fluchtgefahr bereits bei drei Jahren Freiheitsstrafe angenommen, anderen Verurteilten hingegen wird es gestattet, sich mit über fünf Jahren Gefängnisstrafe nach ein paar Wochen selbst zu stellen und die Haftstrafe in der zuständigen Justizvollzugsanstalt anzutreten. In der Zwischenzeit kann dann der Verurteilte und zukünftige Gefangene seine privaten Angelegenheiten regeln. Über eventuell eingelegte Rechtsmittel entscheidet dann die nächsthöhere Instanz.

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