Klagearten im Verwaltungsprozess


Mit Verwaltungsprozess wird das Gerichtsverfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezeichnet, welches der Kontrolle des staatlichen Handelns, insbesondere von Behörden dient.

Die Klagearten im Verwaltungsprozessrecht, mit denen sich die Bürger an das Verwaltungsgericht wenden können wenn sie sich in ihren persönlichen Rechten verletzt fühlen, gliedern sich wie folgt:

1. Leistungsklagen
• Verpflichtungsklage, die Behörde soll verpflichtet werden einen Beschluss zu erlassen den man haben möchte (beispielsweise BaFöG Bescheid)
• Allgemeine Leistungsklage, um eine Behörde zu einer Leistung zu verpflichten, wie zum Beispiel die Straßenreinigung
• Unterlassungsklage, eine Behörde soll verpflichtet werden eine Handlung zu unterlassen (z.B. Kehrmaschine nicht vor 6 Uhr in der Früh)

2. Gestaltungsklagen
• Anfechtungsklage um einen Bescheid aus der Welt zu schaffen
• Normenkontrollklage, um Einzelnormen hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen

3. Feststellungsklagen
• Fortsetzungsfestellungsklage, um die Unrechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes der in der Vergangenheit liegt festzustellen (z.B. unrechtmäßige Auflösung einer Versammlung durch die Polizei)
• Feststellungsklage, damit ein Bestehen oder ein Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt wird (beispielsweise ob eine Baugenehmigung rechtmäßig ist).

Mit diesen Klagen kann man seine Anträge an das Verwaltungsgericht richten. Das Verwaltungsgericht entscheidet in einer sogenannten Kammer die mit drei Berufsrichtern und inder mündlichen Verhandlung zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt ist. Dieses entscheidet dann nachdem es alle Beweise gewürdigt hat und fällt ein Urteil oder erlässt einen Beschluss. Das Verwaltungsgericht ist dabei an die Anträge der Kläger gebunden und kann nicht einfach so davon abweichen. Entweder der Antrag oder die Klage ist zulässig und begründet oder eben nicht. Sollte man mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht einverstanden sein, so kann man den Verwaltungsrechtsweg weitergehen, zunächst zum Oberverwaltungsgericht, der in manchen Bundesländern Verwaltungsgerichtshof heißt. Danach eventuell noch zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das dann in einer Revision entscheidet.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel