Was ist nach einem Todesfall zu veranlassen?


Es ist immer eine schwere Situation für die Angehörigen, wenn ein Todesfall im engeren Familienkreis auftritt. Doch auch in dieser Situation gibt es Dinge, die zu beachten und zu veranlassen sind. Zwar sterben heutzutage die meisten Menschen im Krankenhaus, doch geschehen regelmäßig auch Todesfälle zuhause, beispielsweise, wenn eine Person zuhause gepflegt wird oder sie in den eigenen vier Wänden eine akute Krankheit erleidet, die unmittelbar zum Tode führt. Im Krankenhaus kümmern sich die Ärzte und das Pflegepersonal um die Leiche, sie führen die Leichenschau durch und bringen diese in die Kühlung. Zuhause wird in der Regel der Notarzt oder der Hausarzt gerufen, welcher den Tod feststellen muss. Je nach Bundesland kann dieser direkt den Leichenschein ausfüllen, nachdem er die gesetzliche Leichenschau durchgeführt hat oder aber es muss ein zweiter Arzt hinzutreten, welcher die Leichenschau durchführt. Bestehen Zweifel an einer natürlichen Todesursache, so muss die Polizei hinzugezogen werden, dann wird in der Regel die Leiche beschlagnahmt und in einem Institut für Rechtsmedizin fachgerecht untersucht, um ein Fremdverschulden auszuschließen.

Wurde schließlich die Leichenschau durchgeführt und die notwendigen Unterlagen unterzeichnet, so kann ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, welches dann die weiteren Schritte unternehmen wird. Das ist sehr frühzeitig notwendig, denn eine Leiche muss nach einer bestimmten nicht allzu langen Zeit in die Kühlung einer Leichenhalle gebracht werden, was zum Leistungsspektrum des Bestattungsinstitutes gehört. Das Bestattungsunternehmen führt dann den Transport in das richtige Leichenhaus mit einem geeigneten Fahrzeug durch. Ist der Verstorbene nicht dort verstorben, wo er auch beerdigt werden soll, so führt das Unternehmen die sogenannte Überführung durch, was bedeutet, dass der Leichnam in den richtigen Ort gebracht wird.

Das Bestattungsunternehmen hilft auch bei den übrigen Formalitäten. Den der oder die Verstorbene müssen beim zuständigen Einwohnermeldeamt abgemeldet werden und eine Sterbeurkunde muss beantragt werden. Auch bei den Versicherungen, bei den Vereinen und bei den Gewerkschaften muss der Verstorbene abgemeldet werden. Bestehen Lebensversicherungen, so muss der Tod dort angezeigt werden. Auch der Arbeitgeber muss über das Ableben des Angestellten informiert werden. Dann ist auch ein Rentenantrag notwendig, denn die Witwe oder der Witwer können Hinterbliebenenrente beantragen. Diese besteht aus 30% des Rentenanspruches des Verstorbenen. Hinterbliebene Kinder können Waisen- oder Halbwaisenrente beantragen. Diese Rente wird bis zum Ende der Ausbildung beziehungsweise des Studium bezahlt. Das Höchstalter liegt hier bei 27 Jahren. Die Höhe der Waisenrente beträgt 10% des Rentenanspruches des Verstorbenen.

Desweiteren muss die Beerdigung vorbereitet werden. Die Kosten dafür müssen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Erben tragen. Dort ist zu entscheiden, ob eine Feuer- oder Erdbestattung vorgenommen werden soll. Die notwendigen Formalitäten mit der Friedhofsverwaltung übernimmt regelmäßig das Bestattungsunternehmen. Auch die Planung mit der zuständigen Kirchengemeinde und der gewünschten Musik bei der Trauerfeier wird durch diese Unternehmungen übernommen. Das gleiche gilt für den Blumenschmuck sowie für die Trauerdrucksachen, also den Sterbebildchen oder der Anzeige in der Zeitung, wobei die Angehörigen hier jedoch die genauere Auswahl treffen müssen.

Man muss sich also entscheiden welche Art von Blumenschmuck man möchte, wie viel es sein soll und auch wie groß die Traueranzeige in der Zeitung erscheinen soll, was wiederum alles eine Frage des Geldes ist das man ausgeben möchte. Alles in allem kann eine Beerdigung, wenn man sie sehr exklusiv möchte, schon einmal den Betrag eines Kleinwagens erreichen. Auch die Frage, was der oder die verstorbene im Sarg anhaben soll oder wie der Sarg von innen ausgestattet werden soll, muss mit dem Bestattungsinstitut geklärt werden. Man kann also sehen, dass eine Beerdigung relativ planungsintensiv ist, gerade dann, wenn man noch ein gemeinsames Essen mit den Besuchern im Anschluss an die Trauerfeier plant. Die Vereine und die Parteien, in denen der oder die Verstorbene Mitglied war, stellen in der Regel ihre Abordnungen und ihre letzten Blumengrüße. Häufig ist zu beobachten, dass Menschen beziehungsweise die Angehörigen anlässlich eines Begräbnisses auf Blumen- und Kranzspenden verzichten und stattdessen um eine Geldspende an eine Einrichtung oder Organisation bitten. Auf diese Weise kann ein Verstorbener noch einmal ein geliebtes Projekt oder eine geschätzte Einrichtung fördern und voranbringen.

Nach Abschluss aller Trauerfeierlichkeiten muss man beachten, dass alle Verträge umgestellt werden, so dass man nun allein auf alles zugreifen kann. Ein Mietvertrag beispielsweise stellt sich zunächst per Gesetz selbständig um, jedoch muss das dann auch schriftlich festgehalten werden. Auch der ein oder andere Tarif, bei Versicherungen oder Versorgungsunternehmen, sollte umgestellt werden. Desweiteren müssen die Zeitungsabonnements gekündigt werden, wenn diese nicht mehr erwünscht sind. Ebenso ist die Hausbank des Verstorbenen ein wichtiger Ansprechpartner in dieser Zeit. Diese Aufgaben benötigen einige Zeit, so dass die unmittelbaren Hinterbliebenen einige Zeit beschäftigt sind. Je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag stehen ihnen dafür auch einige Tage Sonderurlaub zu.

Insbesondere die Vermögensfolge muss geklärt werden. Gut ist, wenn der Verstorbene vorgesorgt hat, beispielsweise indem er ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen hat. Bei der Testamentseröffnung wird dann das Vermögen verteilt und ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Dieser Erbschein weist die Erben also solche aus. Dann können die notwendigen Vermögensverschiebungen durchgeführt werden und der Nachlass verwaltet werden. Insbesondere sind die Nachlassverbindlichkeiten, also die Rechnungen und die Schulden des Erblassers, zu begleichen. Auch die Vermächtnisse sind auszubezahlen oder herauszugeben.

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