Welche Formen der privaten Rentenversicherungen gibt es?


Es gibt zwei Gruppen von privaten Rentenversicherungen, die klassischen privaten Rentenversicherungen und die staatlich geförderten privaten Rentenversicherungen. Ihr Abschluss ist grundsätzlich frei. Jeder, der sich zu der gesetzlichen Rente hinzu für seine Rentenzeit versichern möchte, kann einen entsprechenden Versicherungsvertrag abschließen. Insbesondere da das Rentenversicherungsniveau auf Grund der demographischen Entwicklung in Deutschland sinkt, empfiehlt sich häufig eine Form der privaten Vorsorge um im Alter den Lebensstandart halten zu können, der während der Erwerbstätigkeit bestand.

Die klassische private Rentenversicherung gehört ihrer Art nach dem Kreis der Lebensversicherungen an. Es handelt sich um eine Erlebensversicherung bei der der Versicherte im Falle des Erlebens des Renteneintrittsalters eine wiederkehrende Leistung in Form einer monatlichen Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung erhält. Welche dieser Versicherungsleistungen im Erlebensfalle fällig wird, hängt von der Vereinbarung des Versicherten mit dem privaten Rentenversicherer ab. Grundsätzlich werden die Renten nach dem Beginn der Auszahlung und dem Auszahlungszeitpunkt unterschieden. Der Versicherte kann gegen eine einmalige Zahlung eine Sofortrente ausbezahlt bekommen oder eine aufgeschobene Rentenversicherung abschließen, bei der die Rente erst nach einer vereinbarten Zeit, der sogenannten Aufschubzeit, gezahlt wird. Hinsichtlich des Auszahlungszeitpunktes kann eine vorschüssige Rentenzahlung zu Beginn der Rentenzahlungsperiode erfolgen oder eine nachschüssige Rentenzahlung zum jeweiligen Ende einer Rentenzahlungsperiode geleistet werden.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Modalitäten, die der Versicherte mit der Versicherung vereinbaren kann. So kann zum Beispiel eine Rentengarantiezeit vereinbart werden, in der die Rente unabhängig vom Ableben des Versicherten weiter gezahlt wird. Überlebt der Versicherte die Rentengarantiezeit, erhält er weiterhin eine Rente, die dann jedoch mit seinem Ableben endet. Die Rente kann auch zeitlich gefristet werden. Ihre Auszahlung endet dann mit dem Ablauf der First auch wenn der Versicherte die Frist überlebt. Der Versicherte hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine Beitragsrückgewährung für den Todesfall zu vereinbaren, bei der im Todesfall die eingezahlten Beiträge abzüglich der ausgezahlten Rente an einen Dritten erstattet werden. Für Hinterbliebene kann der Versicherte im Rahmen der privaten Rentenversicherung derart vorsorgen, als dass er einen Hinterbliebenenschutz vereinbart. Im Falle seines Ablebens wird dann einem Bezugsberechtigten, zum Beispiel der Witwe oder dem Witwer des Bezugsberechtigten, eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt.

Bei der Riester- und der Rürüp-Rente handelt es sich um staatlich geförderte Formen der Altersvorsorge. Ihr Abschluss ist freiwillig und insoweit frei gestaltbar, als zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer lebenslangen Rente gewählt werden kann. Die erwirtschafteten Zinsen sowie das angesparte Kapital stehen bei dieser Form der Altersvorsorge dem Bezugsberechtigten zu. Sie wurden geschaffen um dem Sinken des gesetzlichen Rentenniveaus zu begegnen.

Bei der Riester-Rente dürfte es sich um die bekannteste staatlich geförderte Rente in Deutschland handeln. Sie bietet die Vorteile, dass sie von staatlicher Seite einmal durch finanzielle Zulagen bezuschusst wird und zum anderen die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich in Ansatz gebracht werden können. Riester-Renten werden von Bausparkassen und von Versicherungs- und Fondsgesellschaften angeboten. Die Riester-Rente kann in Form von einem Direktinvestment in Aktien- und Rentenfonds, einer Fonds-Police, einer Rentenversicherung oder eines Banksparplans erfolgen. Hinsichtlich der Rentenversicherungen und Fonds-Policen müssen die Anbieter eine Garantie für die eingezahlten Prämien übernehmen und nachweisen, welcher genaue Anteil in den Kapitalstock oder Fonds fließt. Bei einem Aktienfonds-Sparplan ist es dem Versicherten von vorne herein bekannt, in welcher Höhe ihm Fondsanteile nach Abzug der Gebühren zustehen. Der durch die erhöhten Anforderungen größere Verwaltungsaufwand ist kostenaufwändig und schlägt sich auf den Endanspruch finanziell negativ nieder.

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