Eines der durch das Grundgesetz geschützten Rechtsgüter ist das Aslyrecht. Das Asylrecht besteht aus zwei Teilen, die eine Person schützen sollen. Zum einen schützt es die deutsche Staatsbürgerschaft an sich. Das heißt, dass grundsätzlich niemandem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden darf. Zum anderen schützt es Deutsche vor der Auslieferung in andere Länder.
Unter dem Recht auf Asyl wird aber in der Regel noch ein anderes Recht verstanden, nämlich das Recht einer Person in Deutschland bleiben zu können, wenn sie politisch verfolgt wird. Unter Asyl versteht man grundsätzlich den Schutz von Personen vor politischer Verfolgung. Damit hat der deutsche Staat die Pflicht, Personen, die politisch verfolgt werden, aufzunehmen. Dieser Schutz besteht, wenn ein Staatsoberhaupt auf Grund der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung oder der Ethnologie sein Volk unterdrückt oder bedroht. Genauere Vorschriften dazu, wann einer Person Asyl gewährt werden muss, finden sich in dem sogenannten Aufenthaltsgesetz. Es ist die gesetzliche Ausformung des Grundrechts auf Asyl.
Es gibt aber auch eine Ausnahme, unter der eine Person trotz der politischen Verfolgung kein Asyl in Deutschland bekommt. Das ist dann der Fall, wenn die Person aus einem sogenannten sicheren Drittland einreist. Ein sicheres Drittland ist ein Land, in dem die Person keine politische Verfolgung mehr erfährt. Eine genaue Auflistung der sicheren Drittländer bekommt man bei den entsprechenden Verwaltungsbehörden. Darüber hinaus wird auch kein Asyl vom deutschen Staat gewährt, wenn der Asylbewerber aus einem Land der Europäischen Union anreist. Dort geht man davon aus, dass der Asylbewerber keine politische Verfolgung mehr erfährt.
Wenn man Asyl beantragen muss, dann geht das nur über ein Verwaltungsverfahren. Der Asylbewerber muss also einen Antrag auf Asyl bei der zuständigen Behörde stellen. Die zuständige Behörde prüft dann, ob alle Voraussetzungen für Asyl vorliegen. Dazu gehört zum einen das Vorliegen einer politischen Verfolgung, aber auch das Nichtvorliegen einer Einreise aus der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat. Während der Zeit, in der der Antrag auf Asyl läuft, sind Asylbewerber meist in extra für sie eingerichtete Wohnanlagen untergebracht. Wird der beantragenden Person Asyl gewährt, dann bekommt diese auch Sozialleistungen. Trotzdem sind einige Einschränkungen hinzunehmen. So wird in der Regel innerhalb des ersten Jahres keine Arbeitserlaubnis erteilt. Danach wird erneut geprüft, ob eine Arbeitserlaubnis zu erteilen ist oder nicht.