Das Recht auf Privatsphäre
Das Recht auf Privatsphäre ist ein Grundgesetz, das in Deutschland jedermann zusteht und nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden kann. Es handelt sich dabei um einen Unterfall des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das als eines der wichtigsten Grundgesetze ganz vorne im Grundgesetz steht. Hier können sie alle Einzelheiten zum Recht der Privatsphäre nachlesen. Es wird erläutert, welchen Schutz das Recht auf Privatsphäre gewährleistet und was für Konsequenzen möglich sind, wenn das Recht auf Privatsphäre von staatlichen Organen oder privaten Personen verletzt wird.