Herkunftsnachweis

Im Zuge der Reform des Markenrechts wurde auch der Schutz sogenannter geographischer Herkunftsangaben integriert. Das Markenrecht versteht unter dem Begriff der geographischen Herkunftsangabe Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Eine Gemeinsamkeit von Marken und geographischen Herkunftsangeben ergibt sich insofern, als beide eine Kennzeichnungsfunktion erfüllen. Jedoch bestehen auch erheblich Unterschiede zwischen Marken und geographischen Herkunftsangaben. Geographische Herkunftsangaben stellen nämlich gerade keine individuellen Schutzrechte dar, die dazu dienen sollen, auf die betriebliche Herkunft einer Ware oder Dienstleistung hinzuweisen. Schutzgegenstand der geographischen Herkunftsangaben ist vielmehr der kollektive Goodwill, der all denjenigen Unternehmen gemeinsam für Waren beziehungsweise Dienstleistungen zusteht, die aus einem bestimmten Ort oder Gebiet stammen. In diesem Abschnitt wird genau erklärt, welche Anforderungen an eine Herkunftsangabe gestellt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Ware eine Herkunftsangabe tragen darf, und wann ein Verstoß gegen diese Regelungen vorliegt.

 

 

 

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