Arten von Steuerbescheiden


Der Steuerbescheid ist meist ein Brief vom Finanzamt der eine Mitteilung darüber enthält, wie und in welcher Höhe Steuern, Abgaben und Gebühren zu bezahlen sind oder in welcher Höhe der Steuerzahler zu viel oder unnötig gezahlte Beträge zurückerstattet bekommt. Dieser Steuerbescheid stellt einen Verwaltungsakt dar, wie er auch im allgemeinen Verwaltungsrecht, also auch bei normalen Behörden verwendet wird. Muss man aus irgendwelchen Gründen keine Steuern bezahlen, bekommt man einen sogenannten Steuerfreistellungsbescheid.
Maßnahmen des Steuerbescheides können durch einen Einspruch, bei anderen Behörden heißt dies Widerspruch, angefochten werden. Dann überprüft die vorgesetzte Dienststelle im Finanzamt den Bescheid erneut auf Korrektheit und Zweckmäßigkeit. Dazu ermittelt die Behörde den Sachverhalt erneut ganz genau. Entweder wird dem Einspruch stattgegeben oder aber er wird abgelehnt, dann bliebe nur noch die Klage vor dem zuständigen Finanzgericht als nächster Schritt.

Ist ein Steuerbescheid erst einmal rechtskräftig muss man die Summe auch bezahlen, andernfalls hat das Finanzamt die Möglichkeit im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung die sogenannte Beitreibung, also die Eintreibung des Geldes zu starten. Dafür gelten die Regeln des Zwangsvollstreckungsrechts.

Es gibt auch einige verschiedene Arten von Steuerbescheiden:

a ) die endgültige Steuerfestsetzung
b ) die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung
c ) die vorläufige Steuerfestsetzung

Je nach Art kann also die Höhe der Steuerlast bereits feststehen oder sich noch verändern. Gerade die vorläufige Steuerfestsetzung kann von dem Ermessen des Finanzamtes abhängen.
Wenn man einen Steuerbescheid bekommen hat, mit dem man nicht einverstanden ist, sollte man sich umgehend an einen Steuerberater seines Vertrauens wenden, der einen dann über weitergehende Möglichkeiten informiert. Es ist bereits ratsam, im Vorfeld einer Besteuerung mit einem Steuerberater Rücksprache und Kontakt zu halten. Gute Beratung kann einem viel Ärger ersparen. Gerade große Kanzleien bieten heute das gesamte Steuerspektrum als Beratungsleistung und Tätigkeitsfeld an.

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