Funktion und Erhebung von Steuern


„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.“ So definiert die Abgabenordnung den Begriff der Steuern. Steuern sind demnach Zwangsabgaben an den Staat, die nicht mit einem Anspruch des Bürgers auf eine Gegenleistung korrespondieren. Man sagt daher auch, Steuern seien ein Opfer des Einzelnen für die Allgemeinheit. Dennoch profitiert der Bürger jedenfalls mittelbar von der Steuererhebung durch den Staat. Steuern stellen nämlich die Haupteinnahmequelle des Staates dar. Im Jahr 2008 belief sich das Steueraufkommen in Deutschland auf rund 540 Milliarden Euro. Aus diesen Mitteln finanziert der Staat seine vielfältigen Aufgabe, zum Beispiel: Verteidigung, Bildung, Bau und Unterhaltung von Straßen, Gesundheitswesen, Justiz, Polizei. Diese Leistungen kommen dem Bürger wiederum zu gute.

Steuern sind aber nicht nur ein wichtiges Finanzierungs- sondern auch Lenkungsinstrument des Staates. Mithilfe von Steuern kann der Staat das Verhalten seiner Bürger in eine bestimmte Richtung beeinflussen. Prominentes „Opfer“ einer solchen Lenkung sind im Moment die so genannten SUV, schwergewichtige Pseudo-Geländewagen, welche die Umwelt mit einem weit überdurchschnittlichem CO2-Ausstoss belasten. Um den Kauf solcher Fahrzeuge unattraktiver zu machen, hat man sich entschieden, die KFZ-Steuer auch am CO2 Ausstoß der Fahrzeuge auszurichten, mit der Folge, dass es bei höheren Immissionen auch zu einer höheren Steuerlast bei den Betroffenen kommt. Steuern sollen in diesem Fall also ein bestimmtes Verhalten „bestrafen“, haben aber den Vorteil, dass sie gegenüber einem Verbot ein milderes Mittel darstellen. Natürlich kann der Staat auch durch Steuersenkungen oder -befreiungen ein bestimmtes Verhalten fördern. Steuern dürfen jedoch niemals willkürlich erhoben werden. Zudem gilt grundsätzlich das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Jedem Bürger soll ein vergleichbares Opfer auferlegt werden. Das heißt: Wer viel hat, soll mehr Steuern bezahlen müssen, als derjenige, der sich in einer schlechteren wirtschaftlichen Situation befindet. Man spricht dabei auch von der so genannten Lastengerechtigkeit oder -gleichheit.

Steuern werden in Deutschland durch den Bund, die Länder und die Gemeinden erhoben und fließen deren Haushalten zu. Steuern zahlen muss nur, wer einen bestimmten gesetzlichen Tatbestand erfüllt, d.h. gewisse durch Steuergesetze festgeschriebene Merkmale erfüllt. Wer zum Beispiel nicht Halter eines Kraftfahrzeuges ist, muss auch keine KFZ-Steuer bezahlen. Die Anzahl solcher Tatbestände ist beinahe unüberschaubar; die Regelierungsdichte im Bereich des Steuerrechts ist extrem hoch. Das deutsche Steuerrecht gilt dabei als das komplizierteste der Welt. Man sagt, dass rund 60 % der weltweit (!) verfassten Steuerrechtsliteratur sich mit dem deutschen Steuerrecht befassen. Von erheblicher Bedeutung für die Praxis sind daher die Richtlinien der Finanzverwaltung. Sie enthalten Anweisungen, wie bestimmte Steuergesetze angewendet werden sollen. Damit soll eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung erreicht werden. Die Richtlinien ersetzen aber keinesfalls die Gesetze. Kommt es zum Streit über eine Entscheidung, die sich auf eine Richtlinie stützt, so beurteilen die Gerichte vielmehr, ob die Richtlinie das Gesetz richtig interpretiert. Steuerrichtlinien sind daher allein Interpretationshilfen für die Steuerbeamten. Maßgeblich sind letztlich allein die Gesetze. Etwas anderes gilt für Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Sie enthalten verbindliche Verpflichtungen an die Mitgliedsstaaten der EU, bestimmte Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Im Bereich des Steuerrechts wirken sich europäische Richtlinien vor allem im Umsatzsteuer- und Bilanzrecht aus.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel