Was sind Steuern und welche sind die wichtigsten Steuerarten?


Steuern lassen sich nach verschiedenen Arten unterteilen. Man kann Steuern zunächst danach unterscheiden, worauf sie erhoben werden. Ist das Vermögen oder ein Vermögenszuwachs Bezugspunkt der Steuerpflicht, so spricht man von Besitzsteuern. Werden hingegen Vorgänge im Rechts- oder Wirtschaftsverkehr besteuert, so ist von Verkehrssteuern die Rede. Steuern lassen sich aber auch danach unterscheiden, wie sie entrichtet werden. Vereinen sich Steuerpflicht und Steuerlast in einer Person, so handelt es sich um einer direkte Steuer. Derjenige der die Steuer bezahlt ist in diesem Fall auch wirtschaftlich von ihr betroffen. Bei den indirekten Steuern sind derjenige, der die Steuer abführt und derjenige, der die Steuer wirtschaftlich zu tragen hat unterschiedliche Personen.

Die zugleich wichtigste Besitz- und direkte Steuer ist die Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer ist die größte Einnahmequelle des Bundes. Ausgangspunkt der Besteuerung ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Person. Einkommen, die unter dem so genannten Grundfreibetrag liegen, werden überhaupt nicht besteuert. Damit soll gewährleistet werden, dass Geringverdienern das Existenzminimum belassen wird. Besteuert wird zudem nur das Nettoeinkommen. Daher werden Kosten, die zur Erzielung von Einkünften aufgewendet werden, nicht berücksichtigt. Diese Kosten nennt man Werbungskosten. Darunter fallen zum Beispiel die Fahrtkosten, um die Arbeitsstätte zu erreichen. Weiterhin bleiben bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen außen vor. So kann man zum Beispiel die Ausgaben für die Alterssicherung einkunftsmindernd geltend machen. Schließlich gibt es die so genannten Freibeträge, etwa den Kinderfreibetrag, die das zu berücksichtigende Einkommen weiter mindern. Der sich nach Abzug aller Minderungsposten ergebende Endbetrag, stellt die sogenannte Bemessungsgrundlage dar. Sie wird mit dem für den Steuerpflichtigen geltenden Einkommenssteuertarif multipliziert. Den Tarifen liegt dabei ein progressives System zugrunde, das heißt, höhere Einkommen werden prozentual höher versteuert. Am Ende steht dann die an das Finanzamt abzuführende Steuerschuld fest.

Die zugleich bedeutendste Verkehrs- und indirekte Steuer stellt die Umsatzsteuer (häufig Mehrwertsteuer genannt) dar. Sie ist nach der Einkommenssteuer die zweitgrößte Einnahmequelle des Bundes. Mit ihr wird der Bürger tagtäglich konfrontiert. Sei es beim Einkaufsbummel, im Restaurant oder beim Friseur. Die Umsatzsteuer wird auf jede Dienstleistung und Warenleistung erhoben. Zwar führen die Unternehmer diese Steuern an das Finanzamt ab, sie treffen aber schwerpunktmäßig den Endverbraucher. Dieses Ergebnis kommt folgendermaßen zustande: Bis eine Leistung den Endverbraucher erreicht, durchläuft sie üblicherweise eine Wertschöpfungskette, die folgendermaßen aussehen kann: Lieferant – Produzent – Großhändler – Einzelhändler – Verbraucher. Jeder, der in der Kette eine Leistung an den Nächsten in der Kette erbringt, muss auf diese Leistung die Umsatzsteuer entrichten.

Allerdings kann jeder Unternehmer in der Kette die von ihm selbst gezahlte Umsatzsteuer bei der Berechnung seiner Steuerschuld als abzugsfähige Vorsteuer geltend machen. Da Verbrauchern der Vorsteuerabzug nicht möglich ist, bleibt die Steuer letztlich bei ihm „hängen“. Denn das vorletzte Kettenglied, hier der Einzelhändler, der ja Umsatzsteuer für den Erwerb vom Großhändler zahlen muss, wird diesen Betrag, der seinen Gewinn beim Weiterverkauf vermindern würde, bei der eigenen Preisgestaltung natürlich berücksichtigen und den dem Finanzamt geschuldeten Betrag auf den Verbraucher umlegen. Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Umsatzsteuer ist das vereinbarte Leistungsentgelt. Auf diesen Betrag wird ein Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet.

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