Wenn eine Partei gegen eine andere klagt, so übersendet sie die Klageschrift an das zuständige Gericht. Dieses sendet eine Abschrift an die gegnerische Partei und überlässt dieser somit die Möglichkeit eine Klageerwiderungsschrift zu verfassen und damit auf die Klage zu reagieren. In der Klageerwiderung hat der Beklagte seine beabsichtigten Verteidigungsargumente zu benennen, soweit es nach der derzeitigen Prozesslage einer guten Prozessführung entspricht. Durch sie soll also die Klage entkräftet werden. Die Klageerwiderung soll außerdem eine Äußerung dazu enthalten, ob Gründe einer Entscheidung in der Sache durch den Richter entgegenstehen.
Der Beklagte ist vom Gericht darüber zu belehren, dass die Klageerwiderung durch einen Rechtsanwalt zum Gericht geschickt werden muss und außerdem muss er über die Konsequenzen einer etwaigen Fristversäumung aufgeklärt werden. Die zur Verfügung stehende Frist zur schriftlichen Klageerwiderung beträgt minimum zwei Wochen. Grundsätzlich prüft der Richter die Zulässigkeit der Klage von Amts wegen, daher muss der Rechtsanwalt hierzu nicht unbedingt weitere Ausführungen in der Klageerwiderung machen.
In der Klageerwiderung kann der Beklagte seinen rechtlichen Standpunkt vertreten und diesen dem Gericht mitteilen. Ein guter und treffender Schriftsatz kann auch schon dazu beitragen, den Rechtsstreit möglicherweise ganz ohne eine Verhandlung beizulegen, indem man sich außergerichtlich einigt oder der Richter die Klage abweist, weil er merkt, dass sie keinerlei Aussicht auf Erfolg hätte. Dabei kommt es entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht auf die Länge des Schriftsatzes an. Eine Seite kann schon ausreichend sein, die treffenden Argumente vorzulegen. Andersherum nützt auch ein kilometerlanger Schriftsatz rein gar nichts, wenn die wichtigsten Argumente nicht ausreichend betont wurden. Wenn man also eine solche Klageschrift zugestellt bekommt, so sollte man sich, auch um die Frist zu wahren, schnell an einen Rechtsanwalt wenden, damit dieser genug Zeit hat, den Sachverhalt zu erfassen und die Klageerwiderungschrift zu verfassen.