Betrunken Auto fahren und dessen Konsequenzen


Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, der begibt sich und andere Verkehrsteilnehmer in eine enorme Gefahr. Deshalb gibt es in Deutschland für das Führen eines Kraftfahrzeuges bestimmte Promillegrenzen, ab denen das Führen eines Kraftfahrzeugs eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellt. Im Folgenden werden die Einzelnen Promillegrenzen der Höhe nach erläutert.

Konsequenzen ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration

Wenn ein Fahrzeugführer mit einer Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille erwischt wird, dann stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Als Konsequenz folgt darauf eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Wird man ein zweites Mal mit solch einem Promillewert erwischt, dann erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro und das Fahrverbot auf drei Monate. Bei schon mehreren Entscheidungen dieser Art im Vorfeld folgen ebenfalls ein Fahrverbot von drei Monaten und ein Bußgeld von sogar 1.500 Euro.

Konsequenzen ab 0,6 Promille Blutalkoholkonzentration

Bei einer Konzentration von mehr als 0,6 Promille kann durch das Führen eines Kraftfahrzeuges schon eine Straftat begangen werden. Trunkenheit im Verkehr ist dann mit solch einer Blutalkoholkonzentration strafbar, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Fährt ein Fahrer mit solch einer Promillezahl zum Beispiel Schlangenlinien, nimmt anderen die Vorfahrt oder macht sonst wie den Eindruck, er könnte das Fahrzeug nicht mehr sicher führen, dann liegt eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr vor. Diese kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Zusätzlich kann der Führerschein entzogen werden und eine Führerscheinsperre verhängt werden, in der keine neue Fahrerlaubnis durch den Täter erworben werden kann.

Konsequenzen ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration

Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Das bedeutet, dass man sich auf jeden Fall strafbar macht, wenn man mit einem so hohen Wert erwischt wird. Dabei müssen keine Ausfallerscheinungen eintreten. Auch hier folgt eine Bestrafung wegen Trunkenheit im Verkehr mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wenn man mit einem Blutalkoholwert von über 0,6 Promille sogar eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben einer anderer Person oder eine Sache von bedeutendem Wert verursacht, dann liegt eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor, die sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. Ebenso wird in solchen Fällen der Führerschein entzogen und eine Führerscheinsperre verhängt.

Andere berauschende Mittel

Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer andere berauschende Mittel als Fahrzeugführer eingenommen hat. Darunter fallen vor allem die Mittel Cannabis, Heroin, Morphin, Cocain, Amphetamin und Metamphetamin. Wer unter Einfluss dieser Mittel sogar die Gefährdung von Leib oder Leben einer anderen Person oder einer Sache von bedeutendem Wert verursacht, der kann sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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