Der Anspruch auf Berichtigung im Medienrecht


Der Berichtigungsanspruch aus dem Medienrecht hilft dabei begangene Rechtsverletzungen zu beseitigen, indem derjenige der einen anderen durch die Veröffentlichung eines Sachverhaltes verletzt hat, gezwungen wird, diesen Sachverhalt in der Öffentlichkeit richtig zu stellen. Es handelt sich hierbei folglich um die Aussage eines Verlages, eines Autors oder eines Fernseh- oder Rundfunkunternehmens zu einem Thema, nicht um die Stellungnahme des Verletzten wie es beispielsweise bei der Gegendarstellung der Fall ist.

Damit ein Anspruch auf eine Berichtigung besteht muss es sich bei der Aussage in den Medien, also in einer Zeitschrift, im Fernsehen, im Internet oder im Rundfunk, um eine unrichtige Tatsachenbehauptung gehandelt haben. Unter einer Tatsachenbehauptung versteht man eine Äußerung die entsprechend des Verständnisses eines Durchschnittsverbrauchers der objektiven Klärung zugänglich ist und dem Beweis offen steht. Somit muss eine Tatsachenbehauptung beweisbar sein, dass heißt man braucht Nachweise dafür, dass die Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen. Diese unrichtige Tatsachenbehauptung muss dazu geführt haben, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen andauernd verletzt wurde. Dieses leitet sich bereits aus dem Grundgesetz ab und ist daher besonders schutzbedürftig, denn demnach hat jeder Mensch das Recht selbst darüber bestimmen zu können, ob und vor allem wie er selbst in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten möchte.

Wurde eine unrichtige Tatsachenbehauptung beispielsweise in der Presse veröffentlicht, so hat man als verletzte Person nun einen Anspruch auf eine Berichtigung wenn dadurch eine fortdauernde Beeinträchtigung des Verletzten besteht und die Berichtigung zudem das geeignete Mittel zur Beseitigung der Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung darstellt. Hier gibt es drei Möglichkeiten in deren Form man dies verlangen kann:

- Der Widerruf
- Die Richtigstellung oder
- Die Ergänzung
Mit einem Widerruf wird die ganze Aussage durch eine Stellungnahme des Verlages beseitigt. Diese kann beispielsweise auf der Homepage des Verlages oder in einer Pressemitteilung abgedruckt werden. Zeitungsverlage widerrufen in der Regel in einer der nächsten Ausgaben. Fernsehsender greifen oft dazu, dass eine Person, die eine falsche Aussage getroffen hat, diese bei der nächsten Sendung oder bei einer kurzfristigen Einladung in einer Talkshow widerruft. Der Widerruf kann übrigens nicht auf Meinungsäußerungen bezogen sein, weil man nur aufgrund von Druck seine Meinung nicht ändern kann. Vielmehr schützt die Meinungsfreiheit auch Meinungen die unhaltbar und unverschämt sind.
Mit einer Ergänzung hingegen wird die unrichtige Aussage durch das Hinzufügen wesentlicher Tatsachen ergänzt und dadurch richtig.
Mit der Richtigstellung wird eine Aussage eines Verlages oder einer anderen Mediengesellschaft lediglich korrigiert, bleibt aber in ihrer Kernaussage bestehen. Trotzdem können Fehlgewichtungen oder gar missglückte Scherzerklärungen, sowie zynische Bemerkungen wieder ins richtige Licht gerückt werden. Mit der Richtigstellung können zudem falsch verstandene Aussagen korrigiert werden. Außerdem können tatsächlich falsch wiedergegebene Tatsachen wieder so dargestellt werden, dass sie nun stimmen. Die Richtigstellung ist einer der häufigsten Anwendungsfälle der Berichtigung und kommt täglich vor, wenn Zeitungen oder Sendestationen des Fernsehens oder des Rundfunks Veranstaltungen falsch ankündigen oder Ursachen von Unfällen oder sonstigen Nachrichten falsch oder so verfrüht verbreiten, dass der Inhalt nicht korrekt ist oder zu weit oder zu kurz greift.
Die Berichtigung muss ebenso wie die Gegendarstellung an derselben Stelle wie die Falschmeldung abgedruckt werden. Wurde diese beispielsweise auf dem Titelblatt veröffentlicht, so muss die richtige Aussage auch auf dem Titelblatt stehen und zudem dieselbe Schriftgröße und dieselbe Präsenz haben. Es kann also nicht sein, dass eine Richtigstellung zu einer Aussage auf dem Titelblatt, dann in einem anderen Genre zu finden ist, so dass damit dann unter Umständen auch ganz andere Adressaten angesprochen werden.

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