Faktoren für Gesetzgebung


In der Gesetzgebung sind die Grundrechte immer zu beachten. Die Fraktionen des Bundestages achten diese und sprechen eventuelle Probleme dieser Art im Plenum oder in den Fachausschüssen an. Im Bundesrat wird bei zustimmungspflichtigen Gesetzen auch über solche Probleme teils heftig diskutiert. Sollte es hier zu Fragen kommen, kommt es oft zu einem Vermittlungsausschuss, der die Fragen klären und eventuelle Probleme lösen soll.

Wichtige Faktoren für Gesetzgebung und Geltendmachung von eventuellen Grundrechtseingriffen sind die sog. Lobbyisten, dabei handelt es sich um Interessenvertreter verschiedenster Seiten. Wird beispielsweise ein schärferes Waffenrecht beschlossen, kann dies zugleich ein Eingriff in die Grundrechte von Waffenherstellern oder Waffenhändlern, wie in Jagdwaffengeschäften, sein. Hierbei ist dann eventuell die Berufsfreiheit betroffen. Diese Interessenvertreter sind beim Bundestag gelistet und werden auf Wunsch gehört. Bei einer starken Lobby kann es sein, dass ein Gesetz zugunsten der einen und zu Ungunsten der anderen Interessensseite abgeschlossen wird. Hierbei ist es oft notwendig politisches Geschick zu beweisen. Gerade dann wenn auf beiden Seiten durch ein Gesetz Grundrechte eingeschränkt werden müssen und durch die sog. praktische Konkordanz eine vertretbare Lösung gefunden werden muss.

Ist ein Gesetz jedoch erst einmal beschlossen, kann es entweder durch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Oder es wird dem Bundesverfassungsgericht zur Normenkontrolle vorgelegt. Das bedeutet, das Bundesverfassungsgericht überprüft dann das Gesetz auf eventuelle Verstöße und kann es für teilnichtig oder für ganz nichtig erklären. Das Gericht gibt anschließend in seiner Begründung Hinweise wie ein neuer Entwurf verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Da dies immer wieder zu großem politischen Zerwürfnissen führen kann und für nichtig erklärte Gesetze für die regierenden Parteien regelrecht peinlich sein können, setzen diese in der Regel schon von Beginn des Gesetzgebungsverfahrens viel daran, dass das nicht so enden wird.

Sollte es Probleme zwischen den Bundesländern und dem Bund geben, beispielsweise über Kompetenzen, dann wird auch hier das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet und ein Bund-Länder-Streitverfahren abgehalten. Dabei wird der Streit geklärt und geregelt was zu tun ist. Wichtig für Streitigkeiten zwischen den einzelnen Organen wie zwischen Bundestag und Bundesrat ist das Organstreitverfahren. Das kommt insbesondere dann in Betracht, wenn in einer Sache die Fronten so verhärtet sind, dass eine Regelung durch den politischen Betrieb nicht mehr gefunden werden kann. Dann muss auch wieder das Bundesverfassungsgericht ran und den Streit klären und eine Entscheidung finden.

Auf Bundesländerebene gibt es in den Bundesländern, die eine Verfassung haben auch Verfassungsgericht oder Verfassungshöfe. Diese regeln die Streitigkeiten auf Länderebene, wobei es große Parallelen zur Bundesebene gibt.

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