Überwachung der Verwaltung und der staatlichen Gewalt


Staatliche Gewalt wird in der Regel durch die Gerichte überprüft. Diese sind unabhängig und sollen für die Einhaltung der Grundrechte sorgen. Jede Instanz jeder Gerichtsart, wie Finanzgericht oder Verwaltungsgericht, überprüft die Grundrechtseingriffe der betroffenen Parteien. Als Bürger kann man jederzeit Grundrechtseingriffe geltend machen und vor den Gerichten Einstellung oder Schadlosstellung verlangen.

Gerade das Verwaltungshandeln des Staates wird von den Gerichten überprüft. Betroffene Bürger können auf dem Verwaltungsrechtsweg Grundrechtverletzungen geltend machen und auch in Fällen der Staatshaftung Schadensersatz oder Entschädigung verlangen. Das Verwaltungsverfahrensrecht gibt hierbei viele Möglichkeiten von Verfahren her um die Verwaltung zu einer Leistung zu bringen oder eine Verletzung der Verwaltungsprinzipien und damit rechtswidriges Handeln festzustellen. Der Bürger hat auch die Möglichkeit gegen Maßnahmen der Verwaltung, die sofort vollstreckt werden können oder sogar sollen, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Das bedeutet, sieht das Verwaltungsgericht in dem Eilantrag auf Rechtsschutz auch nur die Möglichkeit einer Verletzung der Rechte des Bürgers, so friert er die Vollstreckung sofort ein. Die Verwaltungsgerichte haben dafür teilweise sogar einen Notdienst eingerichtet, damit die Gerichte sofort entscheiden können.

Auch das Strafrecht setzt der Verwaltung oder der staatlichen Gewalt scharfe Grenzen. Die Strafgerichte überprüfen die Verletzung von Strafrechtsnormen, immer dann wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Daher werden oft gegen Polizisten Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn diese, oft zu Recht oder gerechtfertigt, andere Bürger verletzen oder mit Schusswaffen töten. In anderen Staaten, wie in den USA, können sich Polizisten auf eigene Rechtfertigungsgründe beziehen und gehen sofort straffrei raus. In Deutschland sieht das anders aus. Natürlich gibt das Polizeirecht Maßnahmen her, die ergriffen werden können, diese dürfen aber nicht ihre Verhältnismäßigkeit überschreiten, sonst sieht sich der handelnde Beamte möglicherweise wieder einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Die Behörden und Einrichtungen der staatlichen Gewalt setzen durch Schulung, Ausbildung und Dienstaufsicht alles daran ungerechtfertigte Grundrechtsverletzungen der Bürger von vornherein auszuschließen. Denn diese ziehen immer Konsequenzen und vermeidbaren Ärger nach sich.

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