Was kann ich bei einer Schulstrafe machen?


Hält man sich in der Schule, die man besucht, nicht an die geltenden Regeln, so kann es passieren, dass man dafür bestraft wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, weil man sich im Pausenhof mit seinen Mitschülern geprügelt hat oder weil man seine Lehrerin beleidigt oder gar geschlagen hat. Wenn man eine Strafe für sein Verhalten in der Schule bekommen hat, ist das meist sehr ärgerlich für den betroffenen Schüler. Schnell drängen sich Fragen darüber auf, ob die Maßnahme zulässig war und ob der Lehrer oder gar der Schuldirektor diese verhängen durfte.

Es gibt dabei Disziplinarmaßnahmen wie den einfachen Verweis oder das Nachsitzen, welche jeder Lehrer oder jede Lehrerin aussprechen kann. Ein verschärfter Verweis oder auch ein Direktoratsverweis stehen dem Schuldirektor oder der Schuldirektorin zu. Gegen diese Verweise ist die Gegenvorstellung möglich. Bei dieser legt man schriftlich dar, warum man den vorgeworfenen Sachverhalt ganz anders sieht und was überhaupt die Gründe dafür waren. Man kann dann hoffen, dass der Verweis oder das Nachsitzen erlassen oder zurückgenommen wird. Möglich ist dies ohne Weiteres! Man sollte sich also nicht beirren lassen, dass dies nicht ginge. Denn ein Verweis ist in der Schülerakte hinterlegt. Man kann diesen ganz einfach wieder herausnehmen und die Sache ist erledigt. Besonders die Eltern von jüngeren Schülern können ihren Kindern helfen, wenn sie bei Schulstrafen, wie bei Nachsitzen das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Zwar schämen sich Kinder häufig und meinen Eltern sollten sich heraushalten, auch aus Angst vor einer schlechteren Bewertung durch die Lehrer, aber diese Angst ist häufig unbegründet. Viele Lehrer sind froh über ein Feedback und über den Austausch mit den Eltern. Dass der Ton dort die Musik macht, muss hier nicht näher erläutert werden.

Ist man übrigens mit einer Maßnahme gar nicht einverstanden und bringt auch das Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin nichts, so hat steht gegen Maßnahmen, die wie der Verweis keine Verwaltungsakte sind im Falle von möglichen Dienstvergehen des Lehrkörpers die Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Bei dieser beschäftigt sich der Dienstvorgesetzte mit der Angelegenheit und führt auch notwendige Ermittlungen und Anhörungen durch. Um als Eltern im Falle eines solchen Verfahrens mit rechtlicher Beratung und anwaltlicher Vertretung gut und sicher dem entgegenzusehen, sollte der Bereich des Schulrechts bei einer Rechtschutzversicherung mitversichert werden.

Für härtere Maßnahmen sind in vielen Schulen besondere Ausschüsse eingerichtet worden. Diese werden oftmals Disziplinarausschuss genannt. In anderen Schulen entscheidet die Jahrgangsstufenkonferenz oder gar die ganze Lehrerkonferenz über den Verbleib des Schülers. Im Disziplinarausschuss hat der Schuldirektor den Vorsitz, neben diesem sitzen noch ein paar Lehrer, bunt gemischt aus dem Lehrerkollegium mit ihm in dem Ausschuss. In Bayern beispielsweise sind dies Schulleiter, der Stellvertreter sowie sieben weitere Mitglieder, welche von der Lehrerkonferenz gewählt werden. Sollte einmal ein Schüler einem anderen etwas gestohlen haben, so kommt die Sache vor den Ausschuss. Dem Schüler wird eröffnet, was gegen ihn vorliegt, danach hat er die Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern, allerdings muss sich der Schüler auch hier nicht selbst belasten und darf zu den Vorwürfen schweigen. Am Ende dieses Verfahrens steht, wenn es notwendig ist eine Schuldisziplinarstrafe. Diese Maßnahmen der Schule sind voll dem Verwaltungsrecht unterworfen. Das bedeutet, dass gegen die Maßnahmen, die einen Verwaltungsakt darstellen, Rechtsmittel wie ein Widerspruch, eine Gegendarstellung oder auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zulässig sind.

Hier sollte man sich auch anwaltlich beraten lassen, damit man nicht vor Gericht Schiffbruch erleidet und dann die Kosten tragen muss. Sieht man ein, dass man sich nicht korrekt verhalten hat, findet aber die Maßnahme zu hart, so sind die aufgezeigten Möglichkeiten auch eröffnet. Aber auch hier ist das Gespräch mit der Schule und der Versuch sich außergerichtlich zu einigen die beste und kostengünstigste Möglichkeit. Viele Schulen haben das erkannt und bieten Streitschlichtung, nicht nur unter Schülern an, sondern moderieren auch Streitgespräche mit Eltern und Lehrern.

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