Die Blutspende


Unter einer Blutspende versteht man zunächst die Übertragung von Blut in einen menschlichen Körper. Gerade bei größeren Operationen, aber auch nach Unfällen benötigen die Menschen oft eine Bluttransfusion, weil sie dabei sehr viel eigenes Blut verlieren können oder verloren haben. Da man das Blut nicht künstlich herstellen kann, braucht man dies von anderen Menschen. Daher gibt es seit einigen Jahrzehnten die sogenannte Blutspende. Die Blutspendedienste halten die Spendenaktionen ab, dabei nehmen sie von den Spendern circa einen halben Liter Blut ab. Nach dem zügigen Transport ins Labor untersuchen sie die Spenden und bereiten sie für den Weiterverbrauch auf. In Blutbanken wird regelmäßig ein Lagerbestand von Blutkonserven gespeichert.

Die Entnahme der Blutspende soll nach den gesetzlichen Vorschriften unentgeltlich erfolgen. Die spendende Person kann jedoch eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll. Deswegen gibt es Geld höchstens für die Blutplasmaspende, denn diese Blutbestandteile werden dringend gebraucht und legen große Anforderungen an die Spender. Außerdem dauert die Blutplasmaspende deutlich länger als die normale Vollblutspende. Auch für die Spende besonders seltener Blutgruppen kann man eine kleine finanzielle Entlohnung erwarten. Als normale und gängige Aufwandsentschädigung gibt es aber häufig praktische kleine Geschenke, wie Tassen, Mousepads, Rucksäcke oder Eiskratzer für das Auto. Daneben gibt es häufig etwas zu Essen und zu Trinken für die Spender, bevor diese wieder den Heimweg antreten, auch damit der Kreislauf der Blutspender wieder in Gang kommt.

Die Entnahme darf nur durchgeführt werden, wenn die spendende Person vorher in einer verständlichen Form über das Wesen, die Bedeutung und die Durchführung der Spende und der Untersuchungen sachkundig aufgeklärt worden ist. Zudem muss jeder Spender in die Spendeentnahme und die Untersuchungen schriftlich eingewilligt haben. Schließlich stellt eine Blutspende tatbestandsmäßig eine Körperverletzung dar. In die anschließende Untersuchung des Blutes muss auch eingewilligt werden, da die Blutbestandteile auf spezielle Krankheiten wie AIDS oder Hepatitis untersucht werden. Zwangsläufig erfährt der Spender, wenn er an einer solchen Krankheit leidet, denn der Blutspendedienst wendet sich in diesen Fällen an die erkrankten Spender, um diese darüber zu informieren.

Im Falle der Feststellung einer solchen Erkrankung ist das Blut nicht zum weiteren Verbrauch geeignet und muss entsorgt werden, auch eine nochmalige Spende hat keinen Nutzen. Würde eine Blutspende nicht untersucht werden, weil der Spender beispielsweise gar nicht wissen möchte, ob er eine schlimme Krankheit hat, so wäre das sogar strafbar, denn derjenige der die „verseuchte“ Transfusion erhält, kann sich unter Umständen auch mit der beim Spender bestehenden Krankheit infizieren. Die spendenden Personen müssen auch über die notwendige Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten aufgeklärt werden, was auch wiederum schriftlich bestätigt werden muss.

Damit man sich leichter mit der Identifizierung der Spender tut, gibt es inzwischen bundeseinheitliche Spendeausweise für Blutspender. Damit kann man im gesamten Bundesgebiet spenden und ist nicht nur an sein Bundesland gebunden. Das ist besonders für Menschen in Grenzregionen zwischen zwei Bundesländern sehr sinnvoll.

Die Blutabnahme an sich darf schließlich nur durch eine Ärztin oder einen Arzt oder durch anderes qualifiziertes Personal unter ärztlicher Verantwortung und Aufsicht erfolgen. Es dürfen nur die Personen zur Blutspende, die dafür tauglich sind. Auch deshalb ist für Zweifelsfälle immer ein Arzt anwesend. Die Person ist von der Blutspende auszuschließen oder zurückzustellen, wenn sie bestimmte Krankheiten hat, bestimmte Medikamente einnimmt, wie beispielsweise Antibiotika oder Blutgerinnungsmedikamente. Aber auch Operationen oder Zahnentfernungen schließen für eine bestimmte Zeit danach eine Spende aus. Das gleiche gilt für neue Tätowierungen und Piercings.

Die Blutbanken suchen aber schon bei der Auswahl der Spendetermine nach geeigneten Orten. Während eine Spende in einem Gefängnis ausgeschlossen wäre, sind oft Kasernen der Bundeswehr oder auch Universitäten solche Orte von Blutspendeentnahmen. Denn dort finden sich viele junge gesunde Menschen die auch dafür tauglich sind. Schließlich sind außerdem auch noch Altersgrenzen gegeben. So darf man nicht unter achtzehn Jahren und unter einem bestimmten Body-Maß-Index spenden. Auch bei den über 70 jährige Menschen gibt es nur bedingt geeignete Spender, da diese Altersgruppe häufiger Medikamente einnehmen muss. Ein Altersheim ist daher auch nicht der ideale Spendeort. Wegen der Komplexität dieser Auswahl gibt es inzwischen eine eigene Facharztausbildung im Gebiet der Transfusionsmedizin.

Alles in allem kann man also sagen, dass es sehr sinnvoll ist sein Blut zu spenden, insofern man als Spender geeignet ist, denn dadurch können Leben gerettet werden. Möchte man sich zu diesem Thema genauer informieren, so gibt es beispielsweise auch Führungen bei Blutspendediensten, wo man die weitere Verarbeitung der Blutspenden einmal genauer betrachten kann.

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